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Koalition will neues Heizgesetz am Freitag im Bundestag beschließen 09.07.2026, 15:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Bundestag soll an diesem Freitag über das geplante neue Heizgesetz abstimmen. Das teilten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit. Zuvor war die Bundestagsfraktion der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die geplante Verabschiedung der Gesetzesreform vorerst zu stoppen.

Auch der Bundesrat dürfte sich am Freitag mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz befassen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen.

Die beiden parlamentarischen Geschäftsführer Dirk Wiese (SPD) und Steffen Bilger (CDU) begrüßten in einer gemeinsamen Erklärung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Damit ist der Weg frei, das Gebäudemodernisierungsgesetz wie geplant in dieser Woche im Bundestag zu beschließen." Es solle an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit. Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden. Damit geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, dem Handwerk und der Bauwirtschaft die Planungssicherheit, auf die sie seit langem warten."

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte: "Jetzt kann der Bundestag über unser gutes Gesetz entscheiden. Wer permanent mehr Tempo fordert und anschließend per Eilantrag blockiert, betreibt Heuchelei."

Grüne: Kostenfalle

Julia Verlinden., stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, sagte: "Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist und bleibt eine teure Kostenfalle. Indem es neue fossile Heizungen erlaubt, fesselt es insbesondere Mieter*innen an die künftig stark steigenden Gaspreise. Auch Biogas und Wasserstoff, die bisher nur in den Fantasien der Koalition in ausreichender Menge existieren, werden die Menschen teuer zu stehen kommen."

Mit der Eilentscheidung habe das Verfassungsgericht nur eine erste rasche Bewertung für das parlamentarische Verfahren abgegeben, nicht über den Inhalt des Gesetzes geurteilt. Das Gesetz sei mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig, das würden schließlich Verfassungsbeschwerden von Umweltverbänden klären.

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