KORREKTUR

Bahn war so pünktlich wie nie - in der Schweiz 27.01.2026, 16:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(Im dritten Absatz wird die Vergleichszahl der Deutschen Bahn zu den Schweizer Angaben berichtigt. Sie beläuft sich auf 88,0 rpt 88,0 Prozent.)

BERN (dpa-AFX) - Die Schweizer Bahnen (SBB) haben einen Rekord aufgestellt: Im vergangenen Jahr erreichten 94,1 Prozent der Personenzüge ihr Ziel pünktlich, wie das Unternehmen mitteilte. Im Jahr davor waren es 93,2 Prozent gewesen.

Dies sei trotz zahlreicher Baustellen und mehrerer Großveranstaltungen wie dem Eurovision Song Contest und der Fußball-EM der Frauen mit rund 1.600 Sonderzügen geschafft worden. Der pünktlichste Tag in der Geschichte der SBB war der 28. Dezember: An dem Sonntag kamen 98,6 Prozent der Züge in der Schweiz pünktlich an.

In Deutschland: 60 Prozent bei Fernverkehr

Von solchen Werten können Bahnnutzerinnen und -nutzer in Deutschland nur träumen. Während in der Schweiz Fern- und Regionalverkehr praktisch gleich pünktlich ist, klafft bei der Deutschen Bahn (DB) eine Lücke. Nur 60,1 Prozent der Fernzüge waren im vergangenen Jahr pünktlich, 88,7 Prozent der Regionalzüge. Für den gesamten Personenverkehr errechnet die DB daraus eine Pünktlichkeit von 88,0 Prozent.

Die Deutsche Bahn erlaubt sich zudem mehr Spielraum als die Schweizer bei der Definition von Pünktlichkeit. Als verspätet gilt in Deutschland ein Zug ab sechs Minuten. Bei der SBB tauchen die Züge schon ab drei Minuten in der Verspätungsliste auf.

Über die DB-Situation ärgern sich auch die Schweizer. "Besonders aus Deutschland kommen Züge mit Verspätungen in der Schweiz an, was sich auf die Pünktlichkeit hierzulande auswirkt", bemäkeln sie. "Um dem entgegenzuwirken, wendet die SBB die Züge, wenn nötig, an der Grenze und setzt innerhalb der Schweiz Ersatzzüge ein."/oe/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer