PortfolioPlus
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
Kreise

Birkett liegt bei Abstimmung über Guterres-Nachfolge vorn 22.08.2026, 08:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die UN-Botschafterin von Guyana in New York hat bei einer Probeabstimmung im UN-Sicherheitsrat über die Nachfolge von Generalsekretär António Guterres laut informierten Kreisen die größte Unterstützung erhalten. Mit acht Stimmen habe Carolyn Rodrigues Birkett vor der Politikerin Rebeca Grynspan aus Costa Rica und dem Chef der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), Rafael Grossi, gelegen, hieß es. Grynspan und Grossi hätten beide sieben Stimmen in der geheimen Wahl erhalten.

Die 52-jährige Birkett, die früher Außenministerin Guyanas war und für die Welternährungsorganisation gearbeitet hat, erhielt demnach aber auch drei Gegenstimmen, Grynspan vier und Grossi sechs. Die 15 Länder im Sicherheitsrat können für jeden Kandidaten Unterstützung, Ablehnung oder keine Meinung äußern.

Aktuell stehen acht Kandidaten im Rennen um den Posten. Es können weitere Nominierungen durch UN-Mitgliedsländer hinzukommen. In einer ersten Abstimmung hatte Grynspan Kreisen zufolge vorn gelegen. Wie viele Abstimmungen es geben wird, ist ungewiss. Bei der ersten Wahl von António Guterres zum UN-Generalsekretär im Jahr 2016 gab es insgesamt sechs geheime Testabstimmungen.

Der Sicherheitsrat ernennt einen Kandidaten, wenn er mindestens 9 Stimmen erhalten hat. Die fünf ständigen Mitglieder können Kandidaten mit einem Veto verhindern. Anschließend wird der vom Sicherheitsrat empfohlene Kandidat von der UN-Generalversammlung ernannt. Die Probeabstimmungen im Sicherheitsrat dienen dazu, schrittweise einen Kandidaten oder eine Kandidatin herauszufiltern, der oder die eine Mehrheit erhält. Das Abstimmungsverhalten kann sich währenddessen stets verändern.

Guterres gibt den Posten mit dem Ende des Jahres nach zwei Amtszeiten ab.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer