Länder wünschen sich vom Bund weniger Hauruck-Gesetzgebung 07.08.2026, 06:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Länder wünschen sich vom Bund eine frühzeitige Beteiligung an wichtigen Entscheidungen und weniger Gesetzgebung im Hauruckverfahren. Bund und Länder hätten jeweils eigene Interessen, sagte Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Aber natürlich lassen sich die objektiv bestehenden Differenzen leichter überbrücken, wenn der Bund die Länder bei der Entscheidungsfindung rechtzeitig einbezieht, wenn er sich die Interessen und Sichtweisen der Länder zumindest anhört und zur Kenntnis nimmt."

Interessen von Ländern und Kommunen nicht dem Zeitdruck opfern

"Gegenwärtig ist da manchmal noch Luft nach oben", betonte der SPD-Politiker, der Regierungschef in Bremen ist. "Das Hauruckverfahren, mit dem jetzt die Gesetze gemacht werden, das halte ich nicht für sinnvoll." So sehr er verstehe, dass der Bund schnell ein Reformprogramm durchbringen wolle, "so wenig Verständnis habe ich dafür, wenn die Interessen der Länder und Kommunen dem Zeitdruck geopfert werden", sagte Bovenschulte. "Da sind wir Länder sehr empfindlich, weil wir es ja auch ausbaden müssen."

Gesundheitsreform war jüngstes großes Ärgernis für Länder

Für Ärger hatte bei den Ländern zuletzt das Gesetzgebungsverfahren für das Sparpaket im Gesundheitswesen unmittelbar vor der Sommerpause geführt. Bis in letzter Minute rangen die Länder mit dem Bund um finanzielle Zusagen für die vielfach ohnehin schon angeschlagenen Krankenhäuser.

Im Bundesrat entschied sich erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung, dass das Sparpaket überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Möglich wurde dies nur, weil die Länder einer Fristverkürzung für die Beratungen zustimmten. Das Sparpaket passierte schließlich den Bundesrat.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer