Lindt gewinnt gegen Aldi

Verbot für rote Schokoladenkugeln 14.04.2026, 11:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Chocoladefabriken Lindt & Spruengli 103.328,04 CHF -0,53 % TTMzero RT

Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat in einem Markenrechtsstreit zwischen Lindt & Sprüngli AG CH0010570759 und Aldi Suisse AG entschieden: Das Gericht verbot Aldi den Vertrieb der eigenen roten Schokoladenkugeln, da diese eine unlautere Anlehnung an die Lindor-Kugeln darstellten. Für die übrigen Aldi-Produktvarianten, darunter die blauen "Feinen Schokoladenkugeln" und die "Délice"-Sorten, wies das Gericht die Klage von Lindt jedoch ab, wie aus der Teilentscheid des Handelsgerichts hervorgeht. Der Teilentscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Zuerst hatte die "Aargauer Zeitung" über den Entscheid berichtet.

Aldi Suisse muss den Vertrieb der roten "Moser Roth"-Kugeln in der Schweiz einstellen. Zudem wurde das Unternehmen verpflichtet, Auskunft über die verkauften Stückzahlen und Umsätze der betroffenen roten Kugeln zu erteilen, um einen allfälligen Schadensersatz zu beziffern.

Der Streit drehte sich um die Produktausstattung von Schokoladenkugeln, die in einem charakteristischen Doppelwickler verpackt sind. Lindt klagte gegen Aldi, weil die "Moser Roth"-Kugeln in Design und Farbe zu stark an die Lindor-Kugeln erinnerten und so den guten Ruf der Marke ausbeuteten.

Das Gericht stellte fest, dass die roten Schokoladenkugeln von Aldi eine "unnötige Anlehnung" im Sinne des Wettbewerbsrechts (UWG) darstellten. Zwar gelte die Grundform der eingewickelten Kugel als Gemeingut. Aldi habe jedoch durch die spezifische Kombination aus metallischem Rotton, goldenen Verzierungen auf den transparenten Wicklerenden und dem runden Logo-Layout einen Gesamteindruck geschaffen, der bei Konsumenten Assoziationen zu Lindt auslöse.

Das Gericht urteilte, Aldi habe keine sachliche Rechtfertigung für diese Gestaltung. Es wäre dem Discounter zumutbar gewesen, einen größeren Abstand zu den Lindt-Originalen zu wählen.

Für die blauen Schokoladenkugeln und die gesamte "Délice"-Serie in Braun, Weiss, Gelb, Pink sah das Handelsgericht keinen Verstoß. Hier sei der Abstand zu den entsprechenden Lindor-Varianten groß genug. Aldi hatte argumentiert, die Produkte seien seit 2016 im Sortiment.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer