Linke prüft Verfassungsklage gegen Heizgesetz 11.06.2026, 13:31 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Linke im Bundestag prüft, ob sie das neue Heizgesetz mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann. Begründet wird dies mit befürchteten Verschlechterungen beim Klimaschutz. Man werde alle parlamentarischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, erklärte die Klimapolitikerin Violetta Bock.

"Das Gebäudemodernisierungsgesetz versagt gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit", meinte Bock. "Wer die Klimakrise ernst nimmt und die Vorgaben des Grundgesetzes zum Schutz künftiger Generationen respektiert, kann ein solches Gesetz nicht ernsthaft verabschieden wollen."

Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Linke argumentiert, mit den neuen Regeln würde es noch schwerer, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich jedoch ein "Verschlechterungsverbot" bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen.

Der Gesetzentwurf liefere keine ausreichenden Informationen über seine Auswirkungen auf die Klimaziele, kritisiert die Linke. Falls diese Informationen im weiteren parlamentarischen Verfahren nicht vorgelegt würden, sei eine hinreichende Willensbildung der Abgeordneten nicht möglich.

Mit dem neuen Gesetz will Schwarz-Rot den Kern des sogenannten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition kippen: die Regelung, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Geplant ist, dass auch künftig neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Dafür soll ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt werden.

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