Medien

Teheran fordert Freigabe von Vermögenswerten 26.05.2026, 12:47 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Inmitten der Verhandlungen und der jüngsten Kampfhandlungen zwischen dem Iran und den USA fordert Teheran die Freigabe eingefrorener Vermögenswerte. Mit Inkrafttreten eines Rahmenabkommens zwischen den Kriegsparteien müsste die Hälfte von insgesamt 24 Milliarden Dollar (rund 21 Mrd Euro) zur Verfügung gestellt werden, berichtete die iranische Nachrichtenagentur Tasnim unter Berufung auf eine namentlich nicht genannte Quelle des iranischen Vermittlerteams.

Die restliche Summe müsse innerhalb einer 60-Tage-Frist, die für das Rahmenabkommen von beiden Kriegsparteien genannt wurde, überwiesen werden, hieß es bei Tasnim weiter. Auch die Agentur Fars berichtete, ohne eine Freigabe von Geldern sei keine Einigung möglich.

Schätzungen über Vermögenswerte gehen weit auseinander

Erst am Montag war eine hochrangige iranische Delegation um den Verhandlungsführer und Parlamentspräsidenten Mohammed Bagher Ghalibaf im Golfstaat Katar zu Gesprächen. Dabei sei es nach Tasnim-Informationen auch um die Durchsetzung der Forderung gegangen. In Katar sind iranische Einnahmen des sanktionierten Ölgeschäfts eingefroren.

Schätzungen über die Menge der weltweit eingefrorenen iranischen Mittel gehen weit auseinander. Diese schließen teilweise Immobilien oder Buchungswerte mit ein, die in der Realität weniger wert sein könnten. Woher die iranische Zahl von 24 Milliarden Dollar stammt, blieb zunächst unklar.

Von den USA wie auch aus dem Iran gab es in den vergangenen Tagen Aussagen über den möglichen Abschluss eines Rahmenabkommens zur Beendigung des Kriegs. Es soll eine 60-tägige Frist für mehr Verhandlungen festschreiben und Informationen über den Zustand der Straße von Hormus enthalten. Über weitere Inhalte gab es kaum übereinstimmende Berichte.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer