Medizinische Forschung

Trump lockert Cannabis-Regeln 18.12.2025, 21:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung lockert die Regeln zu Cannabis, um die Forschung zur medizinischen Nutzung der Pflanze zu fördern. Präsident Donald Trump unterzeichnete ein entsprechendes Dekret, auf dessen Grundlage die Pflanze und der Bestandteil Cannabidiol (CBD) künftig in einer niedrigeren Drogenkategorie eingestuft werden.

Viele US-Bundesstaaten haben den persönlichen Konsum von Marihuana für Erwachsene legalisiert oder erlauben ihn auch zu medizinischen Zwecken. Auf Bundesebene sind die Gesetze allerdings strenger. Nutzer können strafrechtlich verfolgt werden. Daran ändere sich nichts, bestätigte eine hochrangige Regierungsbeamtin. Bei mehrfachen Verstößen drohen weiter mehrjährige Haftstrafen und hohe Geldbußen.

Deutlich gemäßigterer Ansatz

Bislang war Marihuana in den USA als Droge der Kategorie 1 gelistet. Dort verortet die US-Antidrogenbehörde DEA Drogen, Substanzen und Chemikalien, die keine anerkannte medizinische Anwendung und ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen. In der Kategorie 3 werden Wirkstoffe mit einem moderaten bis geringen Potenzial für körperliche und psychische Abhängigkeit erfasst. Dazu gehören unter anderem Ketamin, anabole Steroide und Testosteron.

In Deutschland ist seit dem 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit vielen Beschränkungen zugelassen. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm. Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten. Zulässig sind auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern./ngu/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer