Merz weist verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizgesetz zurück 24.06.2026, 15:18 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundeskanzler Friedrich Merz weist verfassungsrechtliche Zweifel am geplanten neuen Heizgesetz zurück. Der CDU-Vorsitzende sagte im Bundestag, der Gesetzentwurf sei vom Justiz- und Innenministerium rechtlich geprüft worden. Er habe keinerlei Veranlassung, an dieser Prüfung zu zweifeln.

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hatten in einem Gutachten zu dem Gesetzesvorhaben geschrieben, es bestünden "verfassungsrechtliche Zweifel", insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe. Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet.

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen.

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