Anzeige
+++Der 9,5 Mio. € Kupferfehler des Marktes Und solche Fehler korrigieren sich schnell+++
Mietpreisbremse

Grüne schlagen Pause für Eigenbedarf vor 22.02.2026, 08:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - In der Koalition wird darüber beraten, wie die Mietpreisbremse besser durchgesetzt und Mieter besser geschützt werden können. Die Grünen halten den dazu vorgelegten Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der unter anderem engere Leitplanken für Kurzzeit-Mietverträge und Indexmieterhöhungen vorsieht, für zu zahm. Sie wollen Vermietern für die Dauer von fünf Jahren eine Eigenbedarfskündigung verbieten, wenn ihr Mieter zuvor erfolgreich die Mietpreisbremse durchgesetzt hat. Über einen entsprechenden Vorschlag der Grünen-Fraktion wird der Bundestag voraussichtlich am kommenden Freitag beraten.

Angst vor Eigenbedarfskündigung

"Das nimmt Mieterinnen und Mietern die Angst, ihre Rechte einzufordern", sagt die Grünen-Abgeordnete Hanna Steinmüller. Für ehrliche Vermieterinnen und Vermieter stelle eine solche Regelung keine Einschränkung dar, denn "wer sich an die Regeln hält, kann weiterhin berechtigten Eigenbedarf anmelden". Um Eigenbedarf durchzusetzen, muss ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung haben, etwa weil er sie als Unterkunft für ein Kind oder die Eltern benötigt.

Regional unbegrenzte Mietpreisbremse

Der Grünen-Vorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht außerdem eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf das gesamte Bundesgebiet vor. Aktuell gilt sie nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.

Reformvorschlag zum Mietrecht

Das Bundesjustizministerium hat vor einigen Tagen einen Reformvorschlag veröffentlicht, zu dem die Union noch Beratungsbedarf hat. Er sieht unter anderem eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer von Kurzzeit-Mietverhältnissen vor, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Für Indexmietverträge, bei denen sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise orientiert, soll eine Grenze von maximal 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete in einem Jahr eingezogen werden.

Die Mietpreisbremse sei "löchrig wie ein Schweizer Käse", sagt Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. Die Vorschläge Hubigs stellten lediglich "das absolute Minimum" dessen dar, was notwendig wäre, um hohen Mieten entgegenzuwirken./abc/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer