Migrationsexperte Thym

Grenzkontrollen höchstens bis Juni 2026 28.12.2025, 17:30 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Der Migrationsrechtsexperte Daniel Thym rechnet bis zum Sommer mit einem Ende der Kontrollen an deutschen Außengrenzen. "Ich glaube, alle Fachleute sind überrascht, dass es bisher nur eine Gerichtsentscheidung gegen das Vorgehen gab. Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat die Bundesregierung kurz nach Amtsübernahme verloren, weil sie die Belastungssituation für das Land nicht ausreichend dargelegt hat", sagte der Konstanzer Rechtsprofessor der "Welt".

Thym begründete seine Prognose zum Ende der Grenzkontrollen mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). "Ein wichtiger Bestandteil der juristischen Begründung sind die Defizite des europäischen Asylrechts. Ab nächsten Juni gibt es mit GEAS ein neues Asylrecht - dieses Argument verfängt dann also nicht mehr." Seine klare Erwartung sei, dass spätestens am 12. Juni 2026 die Grenzkontrollen enden.

"Warne davor, die Rechnung ohne den Wirt zu machen"

An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Das Bundesinnenministerium hatte die Ausweitung angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die zeitlich jeweils befristeten Kontrollen wurden zweimal verlängert - zuletzt bis Mitte März 2026. Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen.

Mit GEAS will die EU ihre Abschiebepolitik verschärfen. Künftig sollen Schutzsuchende auch in Länder gebracht werden dürfen, zu denen sie keine Verbindung haben - Asylverfahren sollen damit in Drittstaaten ausgelagert werden.

Thym warnte vor zu hohen Erwartungen gegenüber Drittstaaten. "Ich höre immer wieder von Ländern wie Uganda, Tunesien oder Äthiopien als Partner. Aber ich warne davor, die Rechnung ohne den Wirt zu machen." Es gelte, Länder wie etwa Uganda zu überzeugen, "dass sie Menschen übernehmen, die dort noch nie waren und bei denen die Abschiebung ins Herkunftsland scheitert - und dann eventuell auch noch Gefährder und Straftäter." Das werde kein Staat gut finden, es brauche daher also gute Argumente, auch finanzieller Natur./vrb/DP/he

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