Minnesota zieht vor Gericht gegen Einsatz von Bundesbeamten 13.01.2026, 06:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

MINNEAPOLIS (dpa-AFX) - Wenige Tage nach den tödlichen Schüssen auf eine Frau in Minneapolis will der Bundesstaat Minnesota die Aktivitäten der US-Einwanderungsbehörde ICE vor Gericht stoppen. In der Klage heißt es, der großangelegte Einsatz von Beamten des Heimatschutzministeriums verletze die US-Verfassung und die Rechte des Bundesstaates. Auch die Städte Minneapolis und St. Paul schlossen sich der Klage an, die unter anderem gegen Heimatschutzministerium Kristi Noem gerichtet ist.

ICE und die Grenzschutzbehörde unterstehen dem Ministerium und wurden in verschiedene US-Städten mit dem Auftrag losgeschickt, Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus ausfindig zu machen und abzuschieben. Die "größte Abschiebeaktion" in der Geschichte der USA gehörte zu den Wahlkampf-Versprechen von Präsident Donald Trump. Mehrere Städte und Bundesstaaten wehren sich vor Gericht gegen das Vorgehen.

Proteste nach tödlichen Schüssen

Vergangene Woche war die 37-jährige US-Staatsbürgerin Renee Nicole Good in Minnesota von einem ICE-Beamten erschossen worden. Vertreter der US-Regierung warfen Good vor, sie habe versucht, den Beamten zu überfahren. Auf Videos des Vorfalls ist allerdings zu sehen, wie der ICE-Agent links neben dem Wagen zu sehen ist, der nach rechts abdreht

- also von ihm weg -, als er schießt. Die Behörden in Minnesota

leiteten Ermittlungen zu dem Vorfall ein, der für Proteste und angespannte Stimmung in verschiedenen Städten sorgte.

Eine "Invasion"

In der Klage wird der Entsendung der Bundesbeamten nach Minneapolis und St. Paul nun als "Invasion" bezeichnet. Mit mehr als 2.000 übertreffe ihre Mannstärke die der Polizeibehörden der beiden Städte. Ziel der Klage ist es, dass der Einsatz als verfassungswidrig und illegal eingestuft und gestoppt wird. Im Trump-Lager wird unterdessen oft der Begriff Invasion benutzt, wenn behauptet wird, dass die USA von illegal Eingewanderten überrannt würden.

Die Klage wurde vor einem Bezirksgericht in Minnesota eingereicht. Die nächsten Instanzen wären ein Berufungsgericht und das Oberste Gericht der USA. Das bisherige rechtliche Vorgehen gegen den Einsatz der Beamten hatte gemischte Ergebnisse hervorgebracht./so/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer