Nahe russischer Grenze - Drohnen stürzen in Estland und Lettland ab 25.03.2026, 09:44 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

In Estland und Lettland sind aus Russland in den Luftraum eingeflogene Drohnen abgestürzt. Die Vorfälle im Osten der beiden EU- und Nato-Mitgliedstaaten nahe der Grenze zu Russland würden untersucht, teilten die Behörden in Tallinn und Riga mit. Es handelt sich um jeweils eine Drohne. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind wiederholt Drohnen in den Luftraum der an Russland grenzenden baltischen Staaten eingedrungen.

Militär und Einsatzkräfte seien an den Absturzstellen vor Ort, um Trümmerteile einzusammeln und zu untersuchen. Für die Bevölkerung und öffentliche Sicherheit bestehe keine Gefahr, hieß es in den Mitteilungen. Ob es sich um russische oder ukrainische Drohnen handelte, sei noch unklar und werde ermittelt.

Kraftwerk-Schornstein in Estland getroffen, Explosion in Lettland

In Estland traf die Drohne einen Schornstein des Kraftwerks Auvere im Kreis Ida-Virumaa. Bei dem Vorfall um 3.43 Uhr (Ortszeit) wurde nach Angaben der estnischen Sicherheitspolizei niemand verletzt, auch die Strominfrastruktur blieb unbeschädigt. Nach aktuellem Kenntnisstand sei die Drohne nicht auf Estland oder das Kraftwerk gerichtet gewesen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Die Regierung berief wegen des Vorfalls eine Sondersitzung des Kabinetts ein.

In Lettland sagte ein Militärsprecher im Fernsehen, dass um 2.19 Uhr (Ortszeit) ein unbekanntes Flugobjekt per Radar erfasst worden sei, das sich der lettischen Grenze näherte und diese überflog. Rund 20 Minuten später sei die Drohne in Nähe des Dorfes Dobricina in der Gemeinde Kraslava von selbst explodiert - ohne dass eine alarmierte Einheit der Luftwaffe eingegriffen hätte.

Zuvor sei gegen 0.50 Uhr (Ortszeit) bereits ein Objekt von belarussischer Seite in den lettischen Luftraum eingedrungen, habe eine leichte Kurve geflogen und sei in den russischen Luftraum weitergeflogen. Der Sprecher ging davon aus, dass die unbemannten Fluggeräte in beiden Fällen vom Kurs abgekommen oder durch elektronische Abwehrmaßnahmen fehlgeleitet worden seien.

Wiederholte Drohnen-Vorfälle

Die Ukraine wehrt sich seit mehr als vier Jahren gegen eine russische Invasion. In dem wechselseitigen Drohnenkrieg sind die mit elektronischen Mitteln abgewehrten Fluggeräte auch eine Gefahr für die Nachbarländer. Wiederholt sind Drohnen über Belarus in den Luftraum von Polen und der baltischen Staaten geraten, die zu engsten Partnern und Unterstützern der Ukraine zählen. Zuletzt war in der Nacht zu Montag eine fehlgeleitete ukrainische Drohne in Litauen abgestützt. Ähnliche Fälle gab es in Rumänien und Moldau.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer