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Neue Regeln im Baurecht

Kabinett bringt Novelle auf den Weg 27.05.2026, 11:47 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen, die vor allem den Wohnungsbau in Schwung bringen soll. Planungsverfahren sollen digitalisiert, verkürzt und für Bürgerinnen und Bürger durchsichtiger werden. Daneben sollen Kommunen mehr Handhabe gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen und sie bei "extremem Missbrauch" sogar enteignen können.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte ihre Pläne für das "Upgrade" des Baugesetzbuches vor einigen Wochen vorgestellt. Das Gesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden - zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Die Neuerungen sollen den Kommunen "moderne, praxistaugliche und zukunftsorientierte Planungswerkzeuge" an die Hand geben, wie das Bauministerium erklärte.

Schneller, einfacher planen und bauen

Hubertz betont vor allem die erhofften Auswirkungen auf den Wohnungsbau. "Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Mit den neuen Regeln werde vieles schneller und einfacher, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Das "überragende öffentliche Interesse" für den Wohnungsbau können laut Entwurf Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt erklären. Das heißt, Wohnungsbau hätte Vorrang und würde in der Konkurrenz um knappe Flächen wichtiger genommen als andere politische Ziele.

Straffere Umweltprüfung

Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll nach Angaben aus dem Bauministerium künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können - heute dauere das oft zehn bis 15 Jahre, hieß es.

Dafür soll die Umweltprüfung schneller werden. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen.

Vorkaufsrecht für Kommunen

Gegen sogenannte Schrottimmobilien - gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden - sollen Städte und Gemeinde ebenfalls neue Hebel bekommen. Sie sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und leichter ein "Instandsetzungsgebot" aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei "extremem Missbrauch" soll auch eine Enteignung möglich werden.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten", erklärte der Verband. Angesichts von rund 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen und drastisch gestiegenen Mieten gebe es dringenden Handlungsbedarf.

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