Neue Wahlkreise

Niederlage für Demokraten vor Supreme Court 16.05.2026, 10:29 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Im Kampf um eine bessere Ausgangslage bei den US-Zwischenwahlen haben die Demokraten im Bundesstaat Virginia eine Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof kassiert. Der Supreme Court lehnte einen Eilantrag demokratischer Politiker aus dem Ostküstenstaat ab, deren Ziel es war, bei den sogenannten Midterms im November eine Karte mit neu zugeschnittenen Wahlkreisen nutzen zu dürfen.

Durch den Neuzuschnitt der Wahlkreise hätten die Demokraten bei der Zwischenwahl die Chance bekommen, den Republikanern von Präsident Donald Trump vier Sitze im Repräsentantenhaus abzunehmen. Die Wahlberechtigten hatten in Virginia im April für einen solchen Neuzuschnitt in ihrem Bundesstaat gestimmt. Keine 24 Stunden später erklärte ein Gericht dort die Abstimmung allerdings für ungültig.

Urteil ist Erfolg für die Republikaner

Der Richter begründete seine damalige Entscheidung in erster Instanz damit, dass die Frage auf dem Wahlzettel "offensichtlich irreführend" formuliert gewesen sei. Zudem sei der Vorschlag den Wählern früher vorgelegt worden, als es die Verfassung von Virginia vorsehe. Alle abgegebenen Stimmen seien damit unzulässig, ein Neuzuschnitt der Wahlkreise von Virginia dürfe nicht stattfinden. Versuche der Demokraten, ihr Vorhaben vor höheren Gerichten doch noch genehmigen zu lassen, scheiterten.

Die Entscheidung der obersten Richter vom Freitag ist für die Republikaner ein Erfolg: Sie wollen bei der Zwischenwahl ihre hauchdünne Mehrheit im US-Kongress verteidigen. Neben Virginia laufen auch in vielen anderen Bundesstaaten Versuche, die Wahlbezirke zugunsten einer der beiden Parteien neu zu ziehen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer