PortfolioPlus
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige

Oberstes Gericht erlaubt Trumps Briefwahl-Pläne vorerst 25.08.2026, 06:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Gut zwei Monate vor den US-Parlamentswahlen hat der Oberste Gerichtshof eine vorläufige Blockade der Pläne von Präsident Donald Trump zur Verschärfung der Regeln für die Briefwahl aufgehoben. Obwohl eine endgültige Entscheidung in der Sache noch aussteht, kann die Regierung ihre Pläne damit zumindest vorläufig weiter verfolgen. Es blieb zunächst unklar, was das genau für die bevorstehenden Zwischenwahlen bedeuten würde. Es könnten zudem weitere Klagen gegen Trumps Pläne geben.

Trump will sein Vorhaben noch vor der Abstimmung Anfang November durchsetzen. Während der Republikaner die geplanten Änderungen damit begründet, angeblichen Wahlbetrug verhindern zu wollen, vermuten Kritiker als Motiv eher eine gezielte Benachteiligung demokratischer Wähler. Diese stimmen meist etwas häufiger per Post ab als Republikaner.

Ein Gericht in Boston hatte die geplanten Regeln vor einiger Zeit mit einer einstweiligen Verfügung vorläufig gestoppt. Etwas später hatte es das Verbot auf alle 50 Bundesstaaten ausgeweitet. Außerdem sprach es der Regierung das Recht ab, Wahlen zu regulieren. Diese Kompetenz liegt in den USA vor allem bei den Bundesstaaten.

Der Supreme Court in Washington entschied nun zwar nicht in der Sache darüber, ob Trumps Briefwahl-Pläne verfassungsgemäß sind, er hob allerdings die Gültigkeit der einstweiligen Verfügung auf. Die Entscheidung fiel mit der Mehrheit der sechs konservativen Richter, die drei eher den Demokraten nahestehenden Richterinnen stimmten dagegen.

Niedrigere Instanz: Trumps Anordnung könnte zu Chaos führen

Trump hatte Ende März verfügt, dass die US-Post (USPS) Briefwahlunterlagen nur noch an Personen übermitteln soll, die auf einer von den Bundesstaaten zuvor erstellten Wählerliste stehen. Die Post würde damit vom reinen Zusteller der Wahlunterlagen zu einer Kontrollinstanz im Ablauf der Wahl.

Die Richterin der niedrigeren Instanz in Boston hatte betont, dass der Status quo für die bevorstehende Wahl aufrechterhalten bleiben müsse. Es bliebe immer weniger Zeit, Wähler aufzuklären, wie sich die Regelverschärfung auf sie auswirken könnte, falls sie per Briefwahl abstimmen wollten. Trumps Anordnung stifte Verwirrung, es drohe Chaos, erklärte sie. Geklagt hatten überparteiliche Organisationen, die nach eigenen Angaben die Wahlbeteiligung steigern wollen.

Trumps Republikaner wollen bei "Midterms" Mehrheiten verteidigen

Am 3. November wird bei den "Midterms" etwa ein Drittel des Senats und das komplette Repräsentantenhaus neu gewählt. Wegen der knappen Mehrheit der Republikaner in beiden Parlamentskammern könnte jedes einzelne Mandat darüber entscheiden, wer am Ende die Macht im Kongress hat.

Sollten die Republikaner ihre Mehrheit in einer Kammer verlieren - oder gar in beiden - wäre es für Trump deutlich schwieriger, seine politischen Vorhaben umzusetzen.

Trump sät immer wieder Misstrauen an fairen Wahlen in den USA. So behauptet er seit Jahren fälschlicherweise, um seinen Sieg bei der Präsidentschaftswahl 2020 betrogen worden zu sein - obwohl das vielfach widerlegt ist.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer