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KfW / Bundesbauministerium und KfW verbessern Förderkonditionen für ... 27.02.2026, 15:13 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundesbauministerium und KfW verbessern Förderkonditionen für

Klimafreundlichen Neubau zum 2. März 2026

Frankfurt am Main (ots) -

- Signalzinssatz ab 1% für befristete Förderung des "Effizienzhaus 55"-Standards

- Deutliche Zinssenkung auch in weiteren Förderstufen des Klimafreundlichen

Neubaus

- Zuschüsse für Kommunen steigen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW

verbessern die Konditionen für die Neubauförderung im Programm

"Klimafreundlicher Neubau" deutlich. Der Kreditzins für die im Rahmen dieses

Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des "Effizienzhaus

55"-Standards sinkt auf einen Signalzinssatz von ab 1% eff. p.a. (bei zehn

Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung): Private und gewerbliche Investoren

können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, 2. März

2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW

beantragen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass

die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem

Start Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde bereits der Neubau von rund 17.000

neuen Wohneinheiten gefördert.

Eine Zinssenkung zum 2. März 2026 gibt es auch bei der Förderung des

"Effizienzhauses 40" im Rahmen des Programms "Klimafreundlicher Neubau" (0,6%

eff. p.a. bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Die

Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt.

Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: "In

Deutschland besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Gemeinsam

mit dem Bauministerium setzen wir einen weiteren, wichtigen Impuls für eine

Beschleunigung im Wohnungsbau: Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen

deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser

rechnet. Die im Dezember befristet wiederaufgenommene Förderung des

Effizienzhauses 55 gibt es zu einem Signalzins ab 1%. Höhere energetische

Standards im Neubau werden mit noch niedrigeren Zinsen unterstützt. Von der

Förderung profitieren Investoren, Mieter und die Gesellschaft - durch günstigere

Kreditkosten, dauerhaft geringere Wohnnebenkosten, mehr bezahlbaren Wohnraum und

positive Effekte für das Klima."

Auch für kommunale Gebietskörperschaften gibt es ab Montag, 2. März 2026,

bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der

Zuschüsse wird angehoben.

Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden

förderfähig.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW

zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein

Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind

abrufbar unter http://www.kfw.de/297 sowiewww.kfw.de/498

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt

Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Christine Volk,

Tel. +49 69 7431 3867

E-Mail: mailto:christine.volk@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/6225722

OTS: KfW

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