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Patientenbeauftragter bei Organspende für Widerspruchslösung 23.06.2026, 06:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Vor der anstehenden Bundestagsdebatte über die Organspende wirbt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, für die sogenannte Widerspruchslösung. Dabei würden automatisch alle einwilligungsfähigen Volljährigen als Organspender gelten, die nicht aktiv widersprochen haben. Alle bisherigen Bemühungen hätten "zu keinem Anstieg der verfügbaren Organe oder der Registereinträge geführt", erklärte der SPD-Politiker in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Mit der Widerspruchsregelung wird niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen."

Der Bundestag debattiert am Donnerstag darüber. Die Widerspruchslösung wird von einer fraktionsübergreifenden Gruppe Abgeordneter gefordert - während eine andere Gruppe sich strikt dagegenstellt.

Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt bekräftigte seine Unterstützung für die Widerspruchslösung und führte auch organisatorische Gründe an: "Organspenden können heute häufig nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorliegt", sagte er. Die Widerspruchslösung könne dazu beitragen, "die Umsetzung des Patientenwillens zu erleichtern und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten".

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