PortfolioPlus
Portfolio-Tracker – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
Pendlerzahlen in NRW

Düsseldorf und Neuss mit Rückgang 09.09.2026, 06:48 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundesweit nimmt die Zahl der Berufspendler zu, die zur Arbeit in die großen Städte fahren. Allerdings haben mehrere NRW-Großstädte in der jüngsten Pendler-Statistik Rückgänge zu verzeichnen. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor.

So sank die Zahl der täglichen Pendler in Düsseldorf im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 1.700 oder 0,6 Prozent. Weniger Pendler fuhren auch nach Wuppertal (-200 oder -0,4 Prozent). Den stärksten prozentualen Rückgang verzeichnete Neuss (-2,3 Prozent oder -1.300).

Den prozentual stärksten Zuwachs verzeichnete Münster mit 2,9 Prozent oder 2.800 zusätzlichen Pendlern. In Köln stieg die Pendlerzahl um 2.900 oder 0,9 Prozent. Essen verzeichnet mit 300 oder 0,2 Prozent ein leichtes Plus, Dortmund mit 1.800 oder 1,5 Prozent ein stärkeres. Mönchengladbach legte um 900 Pendler oder 1,9 Prozent vergleichsweise stark zu.

Mehr als 20 Millionen Pendler bundesweit

Bundesweit arbeiteten demnach 20,64 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte außerhalb ihres Wohnorts - rund 50.000 mehr als im Vorjahr. Ihr Anteil lag bei 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In die 80 deutschen Großstädte pendelten 7,02 Millionen Menschen ein. Das war knapp die Hälfte der dort Beschäftigten.

Der durchschnittliche einfache Arbeitsweg lag bundesweit bei 17,3 Kilometern. Im Vorjahr waren es 17,2 Kilometer. Für 7,29 Millionen Pendlerinnen und Pendler lag die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort bei mehr als 30 Kilometern. 4,10 Millionen legten mehr als 50 Kilometer zurück, 2,39 Millionen mehr als 100 Kilometer.

Die Auswertung basiert auf den Wohn- und Arbeitsorten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zum 30. Juni 2025. Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland sind nicht enthalten. Die Daten geben laut BBSR weder Auskunft darüber, wie häufig Beschäftigte tatsächlich zu ihrem Arbeitsort fahren, noch darüber, welches Verkehrsmittel sie nutzen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer