Anzeige
+++Analysten prognostizierten 13,5 Millionen C$ Umsatz.: Das Unternehmen meldete 20,5 Millionen C$.+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Polizei startet Großeinsatz für Castor-Transport 05.05.2026, 19:04 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Polizei hat einen Großeinsatz zum Schutz des dritten Castor-Transports aus dem Forschungszentrum Jülich ins Zwischenlager Ahaus gestartet. Wann genau der Transport von hochradioaktivem Atommüll stattfinden soll, sagen die Einsatzkräfte nicht. Anti-Atomkraft-Initiativen haben den Transport für heute Abend erwartet. An mehreren Stellen gab es Proteste.

Am Forschungszentrum in Jülich bei Aachen riefen Initiativen zu einer Mahnwache auf. Am Ziel des Transports in Ahaus ist eine Fahrrad-Demo durch die Innenstadt geplant. Die Demo soll mit einer Mahnwache auf einer Kreuzung enden, über die der Castor-Transport nach Angaben der Initiativen fahren muss.

Zuletzt hatten sich wenige hundert Menschen an den Protesten gegen die Atommüll-Transporte beteiligt.

Castor-Transporte bislang ohne Zwischenfälle

Der erste beiden Transporte von Atommüll-Behältern aus Jülich nach Ahaus waren in den vergangenen Wochen ohne Zwischenfälle verlaufen. Die Polizei begleitet die stark gesicherten Transporte jeweils mit einem Großaufgebot.

In den Behältern werden insgesamt gut 288.000 tennisballgroße Brennelemente aus dem Versuchsreaktor transportiert. Der Reaktor war ein Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor. Die Anlage war von 1967 bis 1988 in Betrieb.

152 Castor-Behälter müssen nach Ahaus

Die Brennstoffe in den Kugeln geben weiterhin radioaktive Strahlung ab und wären außerhalb der Castor-Behälter hochgefährlich. In jeden Behälter passen maximal 1.900 Kugeln, die insgesamt rund zwei Kilogramm Brennstoff enthalten. Ein beladener Castor-Behälter wiegt rund 27 Tonnen, ein Sattelzug mitsamt einem vollen Behälter knapp 130 Tonnen.

Insgesamt ist geplant, 152 Castor-Behälter nach Ahaus zu bringen. Hintergrund ist eine Anordnung der NRW-Atomaufsicht, das Zwischenlager in Jülich zu räumen, weil eine Erdbebensicherheit dort nicht nachgewiesen werden konnte.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer