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'Volksstimme' zum Urteil zur Post-Kontrolle 06.07.2026, 05:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

"Volksstimme" zum Urteil zur Post-Kontrolle:

"Es klingt nach einer juristisch-bürokratischen Posse: Die Bundesnetzagentur darf bis mindestens 2028 der Deutschen Post nicht auf die Finger schauen - obwohl sie als Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet ist. Mit 60.000 Testbriefen pro Jahr lässt sie normalerweise prüfen, ob die Post die ihr anvertrauten Sendungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Brieflaufzeiten zustellt. Das fällt jetzt erst einmal aus, weil ein bei der Auftragsvergabe nicht zum Zug gekommener Dienstleister sich erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hat. Das wirft die Frage auf, ob privatwirtschaftliche Interessen tatsächlich Vorrang haben vor der Kontrolle eines Unternehmens, über dessen Zuverlässigkeit immer mehr Beschwerden laut werden. Wer so fragt, wird sich die Antwort selbst geben: natürlich nicht. Und hat aus Verbrauchersicht zwar recht, nicht aber aus Sicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Richter stellen etwas anderes in den Mittelpunkt: Es gehört zur Rechtsstaatlichkeit, dass leer ausgegangene Bieter eine Vergabeentscheidung prüfen lassen können."

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