Putin enteignet aus besetzten Gebieten geflohene Ukrainer 15.12.2025, 18:18 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

MOSKAU (dpa-AFX) - Kremlchef Wladimir Putin hat ein Gesetz unterschrieben, das die Verstaatlichung ungenutzten Wohnraums in den von russischen Truppen besetzten Gebieten der Ukraine ermöglicht. "Wohnhäuser, Wohnungen und Zimmer, die Anzeichen herrenlosen Eigentums tragen, werden als Besitz der Donezker Volksrepublik oder ihrer Gemeinden anerkannt", heißt es in Artikel 21. Gleichlautende Regelungen gibt es für die von Russland ebenfalls zumindest teilweise besetzten Gebiete Luhansk, Saporischschja und Cherson.

Das Gesetz sieht auch eine spätere Reprivatisierung der Wohnungen vor. Diese könnten etwa an Bürger übertragen werden, die ihre Bleibe durch ukrainische Angriffe verloren hätten, heißt es. Daneben wird den örtlichen Behörden aber auch die Möglichkeit eingeräumt, damit Dienstwohnungen für Beamte zu stellen.

Aus der Ostukraine sind nach Beginn der von Putin befohlenen Invasion Millionen Menschen vor Zerstörungen und Gewalt geflohen. Einige sind inzwischen zurückgekehrt - darunter auch in die inzwischen von Russland besetzen Gebiete. Viele haben sich aber inzwischen in anderen Teilen der Ukraine oder im Ausland niedergelassen. Diese Menschen, die bei der Flucht ihren oft im Privatbesitz befindlichen Wohnraum zurücklassen mussten, sind von der Regelung betroffen./bal/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer