René Benko muss Weihnachten in U-Haft verbringen 23.12.2025, 12:36 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WIEN (dpa-AFX) - Die Untersuchungshaft für den ehemaligen Immobilien-Milliardär René Benko ist vorerst bis 23. Februar verlängert worden. Das teilte das Landesgericht Wien am Tag vor Weihnachten mit. Benkos Anwalt hatte beantragt, die U-Haft nach nunmehr elf Monaten zu beenden. Das Gericht sah hingegen weiterhin einen dringenden Tatverdacht sowie die Gefahr, dass der Gründer der insolventen Immobilien- und Handelsgruppe Signa weitere Taten begehen könnte. Das Gericht wies auch das Argument des Anwalts zurück, wonach die Haft mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig sei.

Benko war im Januar festgenommen und in U-Haft genommen worden. Derzeit sitzt er in Innsbruck im Gefängnis. Österreichs Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt den 48-Jährigen des Betrugs, der Untreue und des Bankrotts.

Bislang zwei Verurteilungen

Benko ist bereits in zwei Prozessen verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Oktober befand ihn das Landesgericht Innsbruck schuldig, Gläubiger geschädigt zu haben. Eine zweijährige Haftstrafe wurde verhängt. Benko habe durch eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro Vermögen beiseitegeschafft, befand das Gericht.

Am 10. Dezember wurde er erneut wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt. Diesmal gab es nur eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldstrafe. Es ging um wertvolle Uhren und Manschettenknöpfe, die dem Zugriff der Gläubiger entzogen worden waren.

Weitere Anklagen drohen

Die beiden Verfahren waren nur ein kleiner Ausschnitt der Vorwürfe, zu denen die WKStA im Zusammenhang mit der Signa-Pleite ermittelt. Weitere Anklagen gelten als sicher.

Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten, sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz./al/DP/jha

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