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Rentenreform soll kommen - Offene Frage zu Minijobs 02.07.2026, 10:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Ein steigendes Rentenalter in Deutschland rückt näher. Die schwarz-rote Koalition will die bereits angekündigte Rentenreform bis Ende des Jahres mit einem Gesetzespaket umsetzen. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs.

In den Ergebnissen ihres Koalitionsausschusses lobten CDU, CSU und SPD die Vorschläge der Alterssicherungskommission als "herausragende Arbeit". Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekräftigte, bis zum Ende des Jahres solle die Gesetzesarbeit abgeschlossen sein. Nach den Vorschlägen sollen die Versicherten ab 2041 erst mit 67,5 Jahren regulär in Rente gehen können und die Renten der Zukunft mit einer neuen Kapitalsäule abgesichert werden.

Minijobs und Rente

Auf Widerspruch war nach der Präsentation des Kommissionsvorschlags unter anderem gestoßen, dass beitragsfreie Minijobs nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein sollen. So warnte CSU-Chef Markus Söder vor schweren Folgen vor allem für Gastronomie- und Tourismus-Unternehmen.

Der Koalitionsausschuss geht nun nicht auf die Rentenvorschläge im Detail ein - im Steuerteil der Ergebnisse heißt es aber: "Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben." Söder merkte dazu an, wenn etwas angehoben werde, "dann schafft man es nicht einfach ab". Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Von der Rentenkommission seien nicht steuerpolitische, sondern nur Rentenvorschläge erbeten worden. Entschieden werde darüber unter Federführung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Geplante Rentenreform

Die Vorschläge, die umgesetzt werden sollen, umfassen auch das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Selbstständige und Politiker sollen zudem in die gesetzliche Rente aufgenommen werden. Mit den Erträgen der neuen Kapitalrente soll ab 2040 das Rentenniveau steigen. Dafür sollen Arbeitgeber und Beschäftigte nach einer 2028 beginnenden Übergangsphase zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Beschäftigten zahlen, zusätzlich zum normalen Rentenbeitrag. Der gesamte Beitragssatz - heute bei 18,6 Prozent - dürfte 2031 die 22-Prozent-Marke übersteigen und danach vorerst stabil bleiben.

Vorübergehend sollen ab 2032 die Renten mit Steuermitteln gestützt werden. Denn infolge der jüngsten Rentenreform ist das Rentenniveau zwar bis 2031 fixiert, danach aber dürfte es sinken. Die Renten steigen dann nicht mehr mit den Löhnen.

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