ROUNDUP 2/Roundup-Streit

Erfolg für Bayer vor Oberstem US-Gericht - Kurssprung 25.06.2026, 19:02 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Bayer 46,32 EUR +16,12 % Lang & Schwarz

(neu: weitere Details, Aktienkurs)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Der Bayer DE000BAY0017-Konzern hat in den milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA einen wichtigen Erfolg vor dem Obersten Gericht des Landes erzielt. Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden. Die Bayer-Aktie schloss fast 19 Prozent höher.

Das Oberste Gericht berief sich darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Tausenden Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden.

Grundsatzurteil nach Fall aus St. Louis

Der Konzern begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme als "gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind".

Bayer verneint ein Krebsrisiko von Roundup. Die EPA hielt mehrfach fest, sie gehe nicht davon aus, dass der Unkrautvernichter Krebs bei Menschen verursache. Deswegen seien auch keine Warnhinweise notwendig. Eine Forschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO hatte unterdessen den Wirkstoff Glyphosat vor einem Jahrzehnt als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft.

Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer wählte den Fall dann später für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.

Konzern verweist auf Umweltbehörde

Bayer argumentierte, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche "basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben".

Zwei der neun Obersten US-Richter - die Liberale Ketanji Brown Jackson und der Konservative Neil Gorsuch - widersprachen der Ansicht der Mehrheit.

In verschiedenen Prozessen in den USA waren Klägern von Gerichten zum Teil hohe Schadenersatzansprüche zugesprochen worden. In anderen Fällen konnte sich Bayer durchsetzen. Der Konzern setzte auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichts sowie einen Sammelvergleich.

Folge des Monsanto-Kaufs

Bayer-Chef Bill Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, verfolgt das Ziel, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen.

Auch Sicht von Bayer dürfte das Urteil "dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden - soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen". Zugleich strebt der Konzern weiterhin die finale Genehmigung eines angekündigten großen Sammelvergleichs an.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,24
Hebel: 19,80
mit starkem Hebel
Ask: 1,05
Hebel: 4,43
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MR2H2P MR255W. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:14 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:57 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:54 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:45 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer