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Scholz gibt in kommender Woche Regierungserklärung im Bundestag ab 24.11.2023, 14:28 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(Neu: Vierter Absatz mit ergänzter Unions-Äußerung)

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird in der kommenden Woche im Bundestag eine Regierungserklärung zur Haushaltslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Das kündigte Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt am Freitag im Bundesrat an. "Ohne dem jetzt vorgreifen zu wollen, will ich an dieser Stelle vor allem sagen, dass auch nach dem Urteil die finanziellen Hilfen des Staates bei solchen besonderen Notsituationen weiterhin möglich sind", sagte Schmidt. "Aber es gibt jetzt klare Vorgaben, wie die Hilfen ausgestaltet sein müssen und wie die Kreditaufnahme organisiert sein muss, um sie zu finanzieren."

Viele Bürgerinnen und Bürger fragten sich, welche Auswirkungen das Urteil auf ihr Leben habe, sagte Schmidt. Nach seinen Angaben wird in der kommenden Woche auch der von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigte Nachtragshaushalt für 2023 in erster Lesung im Bundesrat beraten. Eigentlich sollte in dieser Bundestagswoche bereits der Bundeshaushalt 2024 abschließend beraten werden. Wann dies nun geschehen soll, ist offen.

Nach der vorläufigen Tagesordnung des Bundestags ist die Regierungserklärung des Kanzlers für den Dienstag um 10 Uhr vorgesehen. Daran soll sich eine zweistündige Debatte anschließen. Der Nachtragshaushalt soll dann am Freitag erstmals beraten werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin angesichts der Planungen für die nächste Plenarwoche: "Wir müssen dringend zurück zu einem geordneten Haushaltsverfahren." Er ergänzte: "Das Etatrecht ist nicht nur das Königsrecht des Parlaments, es gilt auch zu verhindern, dass der Vertrauensschaden noch größer wird."

Bei dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe geht es um Geld, das als Corona-Kredit bewilligt worden war, aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden sollte. Dies erklärten die Richter für verfassungswidrig. Zugleich entschieden sie, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Deshalb sind weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet./sk/DP/tih

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