Anzeige
+++BREAKING NEWS Diese Goldaktie zündet den Turbo – Bohrstart bei Ceibal HEUTE verkündet!+++
ROUNDUP 2

Südkoreas Ex-Präsident erhält lebenslängliche Strafe 19.02.2026, 11:54 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(neu: Details.)

SEOUL (dpa-AFX) - Der südkoreanische Ex-Präsident Yoon Suk Yeol ist für die Ausrufung des Kriegsrechts und die Organisation eines Putschversuchs im Dezember 2024 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das zentrale Bezirksgericht in der Hauptstadt Seoul sah es als erwiesen an, dass der 65-Jährige damit die Verfassung untergraben hat.

Anfang Dezember 2024 hatte Yoon überraschend das Kriegsrecht verhängt und Spezialeinheiten der Armee befohlen, die Nationalversammlung abzuriegeln. Damit löste er die tiefste Verfassungskrise in Südkorea seit Jahrzehnten aus. Viele Bürger befürchteten damals, dass die noch junge Demokratie wieder von einer autoritären Führung abgelöst werden könnte.

Mit dem Urteilsspruch setzt die Justiz nun einen vorläufigen Schlussstrich unter den politisch bedeutendsten Strafprozess in der jüngeren Geschichte. Allerdings kann der einstige Präsident noch Berufung einlegen.

Rund eine Stunde dauerte die Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters Jee Kui Youn. Dieser sah zwar den Tatbestand des Aufstands als erfüllt an, wies jedoch schwerwiegende Anklagepunkte der Sonderstaatsanwaltschaft zurück - etwa, dass Yoon das Kriegsrechtsdekret von langer Hand zum Etablieren einer "dauerhaften Diktatur" vorbereitet habe.

Trump als Hoffnungsträger

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich Tausende Anhänger des konservativen Politikers, um lautstark seine Freilassung zu fordern. Einige der Demonstranten schwenkten auch die US-Flagge - in der Hoffnung, der amerikanische Präsident Donald Trump könne politischen Druck auf Südkoreas Staatsapparat und Justiz ausüben. Sie dürften nun darauf bauen, dass Yoon vorzeitig begnadigt wird, was durchaus als realistisch gilt.

Schon im Dezembers 2024 brachen heftige Debatten darüber aus, warum Yoon Suk Yeol seine radikalen Maßnahme ergriffen hat. Er selbst begründete in einer Fernsehansprache, die freiheitliche Ordnung des Landes vor der Opposition schützen zu wollen, die von Kommunisten und Sympathisanten des feindlich gesinnten Nachbarn Nordkorea unterwandert sei.

Beweise für diese Behauptung legte Yoon nicht vor. Seine Kritiker werfen ihm vor, das Kriegsrecht vielmehr als politisches Instrument missbraucht zu haben, um seine von Skandalen gebeutelte Präsidentschaft zu sichern und die mächtige Opposition auszuschalten. Diese hatte seine Gesetzesvorhaben im Parlament zuvor über Monate blockiert.

Soldaten stürmten Parlament - Rangeleien mit Abgeordneten

Yoon entsandte damals bewaffnete Soldaten, um die Nationalversammlung abzuriegeln. Einige von ihnen zerschlugen Fenster und drangen in das Gebäude ein, außerdem gab es kleinere Rangeleien zwischen Einsatzkräften und Parlamentariern. Zu einer größeren Eskalation kam es jedoch nicht - auch weil die Abgeordneten nach wenigen Stunden in einer hastig einberufenen Abstimmung das Kriegsrechtsdekret aufheben konnten. Der Präsident wurde dann seines Amtes enthoben, festgenommen und angeklagt.

Die Sonderstaatsanwaltschaft forderte im Januar sogar die Todesstrafe für Yoon. Allerdings wäre diese wohl ohnehin nicht vollstreckt worden. Wegen eines inoffiziellen Moratoriums für die Höchststrafe ist in Südkorea seit Ende der 1990er Jahre niemand mehr hingerichtet worden.

Tatsächlich gilt nicht einmal sicher, wie lange Yoon Suk Yeol wirklich hinter Gittern verbringen wird. Er ist schließlich der fünfte Ex-Präsident Südkoreas, der während der letzten drei Dekaden verurteilt wurde. Bislang wurden alle deutlich vor Absitzen des vollständigen Strafmaßes begnadigt.

Damaliger Oppositionsführer ist heute Präsident

Doch politisch hat sich in Südkorea längst eine deutliche Kehrtwende vollzogen. Seit dem vergangenen Sommer wird Südkorea vom links-zentristischen Präsidenten Lee Jae Myung regiert, der während der Staatskrise noch Oppositionsführer war. Lee ist ein langjähriger politischer Rivale Yoons, der in zentralen Fragen einen gegensätzlichen Kurs des Landes anstrebt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel Nordkorea: Während Yoon Suk Yeol einen harte Politik gegenüber Pjöngjang fuhr, sucht sein Nachfolger Lee nun wieder die diplomatische Annäherung.

Bislang erfreut sich die neue Regierung relativ hoher Beliebtheit. Die Demokratische Partei (DP), der Präsident Lee Jae Myung angehört, erreicht laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallub 44 Prozent Zustimmung innerhalb der Bevölkerung. Die konservative People Power Party (PPP) kommt hingegen mit 22 Prozent nur auf die Hälfte./fkr/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer