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Unionskreise: Absetzungsforderung wegen Plagiatsverdacht 11.07.2025, 11:34 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERLIN (dpa-AFX) - In der Unionsfraktion wird die Forderung, die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin von der Tagesordnung des Bundestags abzusetzen, mit einem Plagiatsverdacht gegen sie begründet. Dieser ziehe die fachliche Expertise von Brosius-Gersdorf in Zweifel, hieß es aus der Unionsfraktion. Das sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Brosius-Gersdorf sowie die Universitäten Potsdam und Hamburg sind für eine Stellungnahme angefragt.

Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein, hieß es in der Fraktion weiter. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sowie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätten den SPD-Vorsitzenden und Vizekanzler Lars Klingbeil sowie SPD-Fraktionschef Matthias Miersch noch vor dem offiziellen Beginn der Sitzung der Unionsfraktion über die Forderung der Union informiert.

Bedenken gegen Brosius-Gersdorf in der Union gewachsen

In der Unionsfraktion sei die Zahl der Abgeordneten, die wegen der Personalie Brosius-Gersdorf Gesprächsbedarf, schwere Bedenken oder ein klares Nein zur Wahl signalisiert hätten, in den vergangenen Tagen auf über 50 gestiegen, war aus Kreisen der Unionsfraktion zu hören. Parallel sei auch der Druck aus den Wahlkreisen auf die Abgeordneten gestiegen. Die zuletzt laut gewordenen Plagiatsvorwürfe hätten das Fass dann zum Überlaufen gebracht. Der CDU-Politiker Klaus-Peter Willsch sagte der "Bild": "Jetzt kommen auch noch Zweifel an ihrer akademischen Redlichkeit hinzu."

Plagiatssucher veröffentlicht Vorwürfe

Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber hatte am Donnerstagabend Vorwürfe veröffentlicht. Auf Nachfrage sagte er der Deutschen Presse-Agentur, er habe die Prüfung ohne Auftraggeber vorgenommen. Eine Software habe Übereinstimmungen bei der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns gefunden.

"Persönlich halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass sich ein Habilitand bei einer Dissertation bedient, aber es ist freilich auch möglich", teilte Weber mit. Auf X schrieb er, die Sichtweise der CDU, dass Plagiatsvorwürfe erhoben worden seien, sei falsch.

"Die Doktorarbeit und die Habil-Schrift wurden fast zeitgleich 1997 fertiggestellt", so Weber auf X. Möglich sei, dass Brosius-Gersdorf von ihrem Mann abgeschrieben habe - oder umgekehrt. Vielleicht habe einer das vom anderen nicht gewusst. Eine weitere Möglichkeit sei, dass die beiden zusammengearbeitet hätten. Dann aber hätte dies im Vorwort deklariert werden müssen. Brosius-Gersdorf hat im Jahr 1997 promoviert, ihr Mann hatte seine Habilitation laut Lebenslauf im Jahr 1998 abgeschlossen./bk/DP/stk

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