ROUNDUP 2: Weitere Wettbewerbsklage der US-Regierung gegen Google 24.01.2023, 23:47 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Alphabet 266,43 EUR -2,92 % L&S Exchange

(neu: Details)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Wettbewerbshüter der US-Regierung verstärken den Druck auf Google mit einer zweiten Klage. Diesmal werfen sie dem Internet-Riesen unfairen Wettbewerb im Online-Werbemarkt vor. In der am Dienstag veröffentlichten Klageschrift fordert das US-Justizministerium unter anderem eine Zerschlagung von Googles Geschäftsbereich, in dem die Anzeigentechnologie gebündelt ist.

Google habe zu wettbewerbsfeindlichen und illegalen Methoden gegriffen, um jede Bedrohung für die eigene Dominanz des Online-Werbemarktes aus dem Weg zu räumen, hieß es. Unter anderem habe der Internet-Konzern potenzielle Rivalen frühzeitig aufgekauft, lautet der Vorwurf. Durch das Vorgehen von Google verdienten Website-Betreiber weniger und Werbekunden müssten mehr zahlen, kritisiert das Justizministerium. Damit schade es am Ende allen.

Google entgegnete, das Justizministerium versuche mit seiner Klage, "Gewinner und Verlierer im hart umkämpften Sektor der Werbetechnologie zu bestimmen". Es stütze sich dabei auf eine fehlerhafte Argumentation, die Innovationen verlangsamen, die Werbegebühren erhöhen und tausenden kleinen Unternehmen das Wachstum erschweren würde, kritisierte der Konzern.

Die Klage fokussiert sich auf den sogenannten "Ad-Tech"-Markt - vor allem die Technologien für Auktionen, in denen Anzeigenplätze in kürzester Zeit versteigert werden, bevor eine Webseite dem Nutzer angezeigt wird.

Ein Einschreiten der US-Regierung zeichnete sich bereits seit einiger Zeit ab. Das "Wall Street Journal" berichtete im Sommer vergangenen Jahres, Google habe dem Justizministerium als Zugeständnis angeboten, die "Ad-Tech"-Sparte in ein separates Unternehmen auszulagern. Es sollte demnach allerdings unter dem Dach der Konzern-Holding Alphabet eine Google-Schwesterfirma bleiben - und damit ging das Entgegenkommen der Regierung nicht weit genug.

In der ersten Klage im Herbst 2020 hatte die US-Regierung noch zu Zeiten von Präsident Donald Trump Google Wettbewerbsverstöße im Geschäft mit der Online-Suche vorgeworfen. So hieß es, der Konzern greife zu Deals mit Smartphone-Anbietern und Netzbetreibern, um seiner Suchmaschine eine Sonderstellung zu verschaffen. Google weist die Vorwürfe zurück. Der Prozess in dem Fall soll dieses Jahr beginnen.

Der Klage schlossen sich mehrere US-Bundesstaaten an. Darunter ist neben New York auch Kalifornien, wo Google sein Hauptquartier hat. Einige Bundesstaaten strengten in den vergangenen Jahren bereits eigene Klagen gegen Google an. Der Konzern verwies am Dienstag darauf, dass die neue Klage des Justizministeriums weitgehend an eine Klage des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton anknüpfe, die die in weiten Teilen von einem Gericht abgewiesen worden sei./so/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,11
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 4,29
Hebel: 6
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GU7SDT GU7B83. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
2 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
3 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
4 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
5 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
6 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
7 Deutschland und Polen wollen Partnerschaft vertiefen Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer