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Attestpflicht ab dem ersten Tag? Bas stellt Einigung infrage 30.08.2026, 11:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Kurz nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas den Koalitionsbeschluss zur Einführung einer verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Tag infrage gestellt - und damit Empörung in Reihen der Union ausgelöst. "Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist", sagte die SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe.

Am Dienstag und Mittwoch hatte sich das Bundeskabinett zu einer Klausur auf Schloss Neuhardenberg getroffen. Am Freitag beschlossen die Fraktionsspitzen von Union und SPD bei einer Klausurtagung in Münster ein Papier, das die Reformvorhaben, die bis Jahresende umgesetzt werden sollen, noch einmal auflistet - darunter auch die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach von einem "festen Fahrplan".

Führt ausgerechnet die Attestpflicht zu längerem Ausfall?

Bas verwies noch einmal auf die Linie der SPD: "Wir wollten keine Karenztage und keine Kürzung der Lohnfortzahlung. Beides wollte die Union. Im Gegenzug haben wir zähneknirschend der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag zugestimmt, obwohl wir sie inhaltlich für falsch halten", sagte sie den Funke-Zeitungen. "Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird."

Mit Ausnahmeregelungen könne man die Probleme, die sie in dem Vorhaben sehe, nicht wirklich lösen. "Es soll etwa eine Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen geben, die andere Regelungen haben. Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht", sagte Bas.

Radtke kritisiert "Dauerkakophonie"

Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, reagierte empört. Er sei auch nicht von allen Verabredungen der Koalition restlos begeistert, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger", "aber was man gemeinsam entscheidet, sollte man auch gemeinsam vertreten". Im Fall der Krankschreibung bestehe im Gesetzgebungsverfahren zudem noch die Möglichkeit, Details zu regeln. Er sagte: "Dauerkakophonie bringt weder das Land noch die Koalition nach vorne."

Sozialpolitiker der Unionsfraktion verweist auf Gesamtpaket

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz, verwies auf die Ergebnisse der Klausurtagungen von Kabinett und Fraktionsspitzen. "Das Gesamtpaket zur Rente steht - so sollte es nun auch verabschiedet werden", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. "Vergleichbares gilt für die Krankschreibung ab dem ersten Tag." Dazu habe die Koalition eine Vereinbarung getroffen, die nun flexibel und praxistauglich gestaltet werden müsse.

Die SPD-Chefin verwies im Gespräch mit der Funke Mediengruppe darauf, dass die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag mit einer Termingarantie bei Fachärzten und der Schlaganfallvorsorge gekoppelt sei. "Das ist der Kompromiss, der ein Gesamtpaket ist." Auf den Hinweis, das Primärversorgungskonzept des Gesundheitsministers, das für die Termingarantie nötig wäre, werde aber noch dauern, antwortete die Arbeitsministerin, das liege nicht in ihrer Hand.

Übergangsfrist für Abschaffung der "Rente mit 63"

In der Debatte um die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren zeigte sich Bas offen für eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren. Nötig seien "ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz, damit die Menschen ihre Lebensplanung anpassen können", sagte sie. Die Abschaffung der "Rente mit 63" ist einer der Kernpunkte der geplanten Rentenreform.

Bas: Minijobs für Studierende könnten bleiben

Auf die Frage nach einem möglichen Kompromiss zu den umstrittenen Vorschlägen für Minijobs sagte Bas: "Ich bin offen dafür, für Studierende die Minijobs zu erhalten, weil viele neben dem Studium arbeiten müssen." Wenn Minijobs grundsätzlich erhalten blieben, sollten sie rentenversicherungspflichtig werden.

Aktuell sind Minijobs bis zu einer Einkommensgrenze von 603 Euro pro Monat möglich. Beschäftigte können sich von der Rentenversicherung befreien lassen, während Arbeitgeber pauschale Steuern, Abgaben und Umlagen von etwas mehr als 30 Prozent des Arbeitsentgeltes zahlen. Die Rentenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, Minijobs künftig regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ziel ist es, mehr Menschen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und die spätere Altersvorsorge zu verbessern.

Unionsfraktion drängt Bas zur Eile

Die Unionsfraktion forderte die Arbeitsministerin auf, nun Tempo zu machen. "Bas ist jetzt in der Verantwortung, zügig Gesetzentwürfe vorzulegen", sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stefan Nacke (CDU), dem "Tagesspiegel". "Denn es wird Zeit, das parlamentarische Verfahren zu beginnen, so dass wir uns fachlich seriös über konkrete Texte und Formulierungen beugen können."

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