ROUNDUP/Ausschuss

Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden 04.12.2025, 17:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmeto?lu in Berlin mitteilte. Der Ausschuss habe die Anliegen des BSW sehr genau geprüft, sagte der SPD-Politiker. Doch habe sich der Sachvortrag des BSW in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt.

Nach dem Ausschuss muss sich nun zunächst noch das Plenum des Bundestags mit der Sache befassen. Folgt die Mehrheit dem Votum des Ausschusses, will das BSW klagen. Das letzte Wort dürfte also das Bundesverfassungsgericht haben.

Sehr knapp vorbei an der Fünf-Prozent-Hürde

Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen ganz knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste. Seit Monaten setzt sie sich für eine Neuauszählung ein. Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erhielten teils Zehntausende E-Mails, die dem Anliegen Nachdruck verleihen sollten.

Mit dem negativen Votum des Ausschusses war aber gerechnet worden. Vor einigen Tagen wurde die 46-seitige Beschlussempfehlung bekannt. Darin wurden die Einsprüche des BSW als unbegründet bezeichnet. Es könne "kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden", hieß es.

BSW: "Machtpolitische Gründe"

Das BSW hat sich bereits ausführlich zu der Beschlussempfehlung geäußert. Es sei "keine Überraschung, dass der Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung ablehnt", heißt es in einer Stellungnahme auf der Webseite. "Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß. Immerhin ist so der Weg nach Karlsruhe frei."

Sollte das BSW eine Neuauszählung durchsetzen, sollten dabei tatsächlich genug Stimmen zusammenkommen und sollte die Partei dann nachträglich in den Bundestag einziehen, würden die Mandate neu verteilt. Dann hätte die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) keine eigene Mehrheit mehr./vsr/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer