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Bayer bündelt US-Glyphosatgeschäft - Aktie an Dax-Spitze 02.07.2026, 11:17 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Bayer 51,83 EUR +6,42 % Lang & Schwarz

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer DE000BAY0017 lagert sein US-Geschäft mit dem umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat in ein eigenes Unternehmen aus. Ziel sei es, das Geschäft mit dem Namen Ruveon "optimal auf die spezifischen Anforderungen des US-Marktes auszurichten", teilte der Dax DE0008469008-Konzern am Donnerstag in Leverkusen mit. Zusammen mit dem jüngsten juristischen Erfolg in den USA und der vorsichtigen Hoffnung auf einen möglichen Schlussstrich bei den seit Jahren andauernden milliardenschweren Rechtsstreitigkeiten um mögliche Krebsrisiken von Glyphosat zeigen sich Anleger für das Papier zuversichtlicher.

Die Aktie stieg am Donnerstag mehr als 5 Prozent und übersprang erstmals seit Herbst 2023 wieder die Marke von 50 Euro. Sie lag damit an der Dax-Spitze. Das in den vergangenen Jahren stark gebeutelte Papier hat binnen einer Woche knapp zehn Prozent gewonnen. Mit den Kursgewinnen bringt es die Bayer-Aktie seit Jahresbeginn auf ein Plus von fast 40 Prozent. Sie rangiert auf Rang drei im Dax DE0008469008, übertroffen nur von Infineon DE0006231004 und Hochtief DE0006070006. Mitte Februar hatte der Kurs die 50-Euro-Marke noch haarscharf verpasst, anschließend ging es abwärts bis auf unter 34 Euro Anfang Juni. Darauf folgte eine fulminante Rally.

Die neue Gesellschaft Ruveon soll sich auf alle Aspekte des US-Glyphosat-Geschäfts konzentrieren - von Preisgestaltung bis hin zu Produktion und Logistik. Das Unternehmen habe seinen Sitz in St. Louis (Missouri) und bleibe Teil des Bayer-Konzerns. Bayer begründete den Schritt damit, dass Ruveon eigenständig agiler handeln und damit der spezifischen Wettbewerbsdynamik in dem durch Nachahmerprodukte geprägten Markt besser begegnen könne. Die für das US-Glyphosat-Geschäft zuständigen Produkt- und Vertriebsteams seien Teil von Ruveon.

Bayer sieht sich seit Jahren in den USA mit einer milliardenteuren Klagewelle wegen möglicher Krebsrisiken bei seinem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup konfrontiert. Der Konzern hat im Februar einen Sammelvergleich über 7,25 Milliarden US-Dollar (knapp 6,4 Mrd Euro) zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten geschlossen, der bereits vorläufig genehmigt wurde. Die Anhörung für eine endgültige Genehmigung soll am 19. August stattfinden.

In der vergangenen Woche hatte der Konzern zudem einen wichtigen Erfolg vor dem Obersten Gericht in den USA erzielt. Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden. Das Oberste Gericht berief sich darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien; damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Tausenden Klagen im Zusammenhang mit Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden. Bayer verneint ein Krebsrisiko von Roundup.

Von Experten kam zuletzt Lob. So stufte die Deutsche Bank die Aktie etwa am Donnerstag auf "Buy" und erhöhte auch das Kursziel. Analystin Virginie Boucher-Ferte argumentierte, die juristische Lage rund um Glyphosat in den USA habe sich zuletzt deutlich zugunsten der Leverkusener entwickelt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs von vergangener Woche sei entscheidend für Bayers mehrgleisige Strategie, einen Schlussstrich unter die Glyphosat-Haftungsrisiken zu ziehen. Unter dem Strich dürften die Rückstellungen des Konzerns für eine Beendigung der Rechtsstreitigkeiten ausreichen. Der Fokus richte sich nun zunehmend auf das eigentliche Geschäft und das Wertschöpfungspotenzial.

So sieht die Analystin ab dem kommenden Jahr wieder sich verbessernde operative Fundamentaldaten. Zudem ist sie der Ansicht, dass eine Aufspaltung des Portfolios zur Wertsteigerung keine Frage des "Ob", sondern des "Wann" und "Wie" sei. So wird etwa seit Jahren über eine Abspaltung der Agrar-Sparte Crop Science spekuliert. Boucher-Ferte hat diesen Schritt (ohne Glyphosat) ebenfalls als erste mögliche Maßnahme auf ihrem Zettel.

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