ROUNDUP

Berentzen geht gegen Spezi-Urteil in Berufung - Streit mit Paulaner 11.08.2025, 13:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Berentzen-Gruppe 3,455 EUR -0,58 % L&S Exchange

MÜNCHEN/HASELÜNNE (dpa-AFX) - Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen geht es in die zweite Runde. Nachdem das Landgericht München dem niedersächsischen Getränkehersteller vergangene Woche das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mische verboten hat, geht Berentzen nun in Berufung. Das Oberlandesgericht München bestätigte deren Eingang. Zuvor hatte ein Sprecher des vor allem für Spirituosen bekannten Herstellers den Schritt angekündigt. Die Urteilsbegründung habe in Niedersachsen Kopfschütteln hervorgerufen.

Auf LinkedIn wird Berentzen-Chef Oliver Schwegmann noch deutlicher und kritisiert das Urteil als "lebensfremd". Es habe nicht nur bei ihm als juristischem Laien, sondern "auch bei sehr erfahrenen AnwältInnen und ExpertInnen im Markenrecht" für ungläubige Seufzer gesorgt.

"Das echte Leben ist anders. Das kennt jeder, der selber einkaufen geht und durch die Regale und Gänge des Lebensmitteleinzelhandels streift", schreibt Schwegmann und zählt Produktkategorien auf, bei denen es in seinen Augen auch ähnliche Farbgestaltungen gibt: von roten Chips- bis zu braunen und blauen Schokomüslipackungen.

Es geht nicht um Verwechslungsgefahr

Das Landgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design von Paulaners Spezi zu ähnlich sind. Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre.

Im Urteil, gegen das Berentzen nun Berufung eingelegt hat, hatte das Gericht den Verkauf von Flaschen im betroffenen Design verboten und ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro angedroht. Zudem müsste Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Durch die Berufung wird das Urteil nun aber zunächst nicht rechtskräftig.

Die Tapete half in erster Instanz nichts

Paulaner hatte seine Klage mit dem Schutz seiner Farbmarke begründet - dieser würde aufgeweicht, wenn man gegen ähnlich gestaltete Produkte nicht vorgehe. Schadenersatz stehe nicht im Vordergrund.

In der ersten Instanz hatte Berentzen erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Und betont, dass die eigene Flasche nicht von Paulaner, sondern einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert worden sei. Vor Gericht hatte diese Anekdote allerdings nicht verfangen. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz dazu steht./ruc/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Klingbeil plant härtere Gangart gegen Steuerbetrüger Hauptdiskussion
2 Freiheitspreis für Waigel - Verleihung am Tegernsee Hauptdiskussion
3 WDH/Kretschmer: 'Deutschland fährt sich gerade runter' Hauptdiskussion
4 Ritter Sport baut erstmals Stellen ab Hauptdiskussion
5 Aktien Frankfurt Schluss: Verschärfte Lage in Nahost beunruhigt Anleger Hauptdiskussion
6 ROUNDUP: Länder lehnen 1.000-Euro-Prämie für Arbeitnehmer ab Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer