Die allgemeinen Verlängerungen der deutschen Grenzkontrollen sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht genügend begründet. In einer Stellungnahme der Brüssel Behörde heißt es, die von der Bundesregierung gemachten Angaben rechtfertigten die derzeitigen Kontrollen an allen Grenzen nicht ausreichend.
Es fehle eine Erklärung, warum die vom Bundesinnenministerium angegebene Bedrohung an jedem einzelnen Grenzabschnitt identisch sein solle. Zudem heißt es: Es gebe keine Begründung dafür, warum eine Dauer von sechs Monaten und nicht ein kürzerer Zeitraum für eine Verlängerung am geeignetsten erscheine. Insgesamt wurden die Grenzkontrollen bereits dreimal verlängert - zuletzt um ein halbes Jahr bis Mitte September 2026.
Die Europäische Kommission schlägt der Bundesrepublik und anderen Mitgliedsländern stattdessen Alternativen vor, um eingeführte Grenzenkontrollen im Schengen-Raum wieder abzubauen. Brüssel empfiehlt, auf die "schrittweise Einstellung und Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten", wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Es gebe effizientere und wirksamere Möglichkeiten, etwa selektive Polizeikontrollen oder technische Möglichkeiten bei der biometrischen Identifizierung und der Fahrzeugortung. Bis wann Deutschland und die anderen EU-Staaten die innereuropäischen Grenzkontrollen eingestellt haben sollten, konkretisiert die Europäische Kommission nicht.
Laut EU-Kommission gibt es viele Beschwerden
In der Stellungnahme hält die EU-Kommission fest, dass es zwar Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit der Mitgliedstaaten geben möge und Deutschland mit einer komplexen Migrationslage und vielen Asylanträgen konfrontiert sei.
Gleichzeitig gehe aus den Angaben Deutschlands nicht hervor, wie sich globale Sicherheitslage konkret auf das Land auswirkten und wie sich diese Bedrohungen an bestimmten Abschnitten der Binnengrenzen konkretisiere, an denen die Kontrollen wieder eingeführt wurden. Die EU-Kommission könne anhand der bereitgestellten Informationen nicht nachvollziehen, wie die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen Sicherheitsbedrohungen tatsächlich eindämmen solle - insbesondere im Bezug auf Gewaltverbrechen von Menschen, die bereits in Deutschland seien.
Die deutschen Behörden seien zwar bemüht gewesen, die Auswirkungen der Kontrollen abzumildern, bei der EU-Kommission seien aber zahlreiche Beschwerden von Bürgern und Unternehmen eingegangen, heißt es.
Einführung von Grenzkontrollen laut EU-Kommission berechtigt
Nach EU-Recht haben die Mitgliedsstaaten das Recht, ausnahmsweise und vorübergehend stationäre Grenzkontrollen einzuführen, wenn sie mit einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit konfrontiert sind. "Die Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit aufgrund echter und berechtigter Bedenken hinsichtlich Sicherheitsbedrohungen und der Migrationslage Gebrauch gemacht", teilte die EU-Kommission mit.
Sie müssten aber eine vorübergehende Ausnahme bleiben. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner verwies auf die Reform des europäischen Asylsystems, die Modernisierungen bei den Grenzkontrollen an den europäischen Außengrenzen sowie den Rückgang bei der irregulären Migration.
Auch andere EU-Staaten führten Grenzkontrollen ein
Unter diesen Voraussetzungen seien die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten, teilte Brunner mit. Zuletzt sank die Zahl der Asylanträge in der EU kontinuierlich. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.
Neben Deutschland hatten auch die Niederlande, Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Slowenien und Schweden wieder Kontrollen an ihren innereuropäischen Grenzen eingeführt. Die EU-Kommission ist nach europäischem Recht verpflichtet, zu solchen Grenzkontrollen eine Stellungnahme abzugeben, wenn sie mehr als ein Jahr andauern.
Maßnahme in Deutschland schon dreimal verlängert
In Deutschland finden Kontrollen an allen Landesgrenzen bereits seit September 2024 statt. Angeordnet wurden sie von der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Im Mai vergangenen Jahres hatte Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) die Grenzkontrollen weiter intensiviert. Insgesamt wurden die Grenzkontrollen bereits dreimal verlängert - zuletzt bis Mitte September 2026.
In der Vergangenheit hatte Dobrindt die Kontrollen wiederholt gegen Kritik verteidigt: Sie seien ein Signal für eine veränderte Migrationspolitik und hätten kriminellen Schleuserbanden einen erheblichen Schlag versetzt. Langfristig setzt Dobrindt darauf, dass Reformen im europäischen Migrationssystem funktionieren, um wieder aus Grenzkontrollen auszusteigen.
Zahl der Asylanträge europaweit zurückgegangen
Erst im April hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Laut Gericht verstoßen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe. Dobrindt hatte daraufhin angekündigt, dass die Bundesregierung gegen das Urteil in Berufung gehen werde.
Eigentlich sind Grenzkontrollen nicht vorgesehen im Schengen-Raum, der die meisten EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz umfasst. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland war im April im Vergleich zum Vorjahresmonat erstmals zurückgegangen. Die Entwicklung entspricht einem europaweiten Trend.