ROUNDUP

Bund bietet Ländern 240 Millionen für Stellen in der Justiz 25.06.2026, 09:40 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Beim Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstagabend soll ein neuer Pakt für den Rechtsstaat besiegelt werden. Worum es dabei geht: Der Bund gibt den Ländern Geld, damit die ihre Justizbehörden digitaler machen und mit mehr Personal ausstatten können. Denn alle sind sich einig, dass jahrelanges Warten auf Entscheidungen dem Vertrauen in den Rechtsstaat schadet.

Insgesamt geht es um 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen.

Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte sowie sonstige Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen dann anrechnen lassen.

Zähe Verhandlungen

Die Verhandlungen über die Details des Pakts hatten sich lange hingezogen, obwohl Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) von Anfang an hinter dem Vorhaben stand. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) äußerte sich während der Verhandlungen besonders kritisch. Seine Argumentation: Vom Bund komme nur eine Anschubfinanzierung, die Länder müssten die neu eingestellten, Richter, Staatsanwälte und das Geschäftsstellenpersonal aber dann über viele Jahre weiter bezahlen.

Hubig ist überzeugt: "Nur wenn der Rechtsstaat für alle sichtbar funktioniert, wird seine Idee auf Dauer überzeugen." Deshalb sei der Pakt für den Rechtsstaat auch "ein Programm gegen Demokratie- und Rechtsverdrossenheit." Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte, ihm sei wichtig, dass die für die Digitalisierung vorgesehenen Mittel zielgenau und ohne unnötige bürokratische Hürden bei den richtigen Projekten ankämen.

Personalnot bei Staatsanwaltschaften und Strafgerichten

Der Deutsche Richterbund (DRB) hofft jetzt auf einen Investitionsschub für die Justiz. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagt: "Es ist höchste Zeit, dass die Politik eine personelle Trendwende für die chronisch überlastete Strafjustiz einleitet und flankierend das Verfahrensrecht für Strafprozesse deutlich vereinfacht." Das sei dringend notwendig, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Denn das leide, "wenn Gerichtsverfahren sich immer länger hinziehen und Ermittlungen aus Personalnot immer öfter vorzeitig eingestellt werden müssen". Es sei niemandem mehr zu vermitteln, dass sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen mehr als eine Million offene Fälle stauten. Allein in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten fehlten aktuell rund 2.000 Juristen und ebenso viele Beschäftigte im Unterbau.

Erster Pakt wurde Ende Januar 2019 besiegelt

Einen ersten Pakt für den Rechtsstaat zur Stärkung der Justiz hatten Bund und Länder im Januar 2019 vereinbart. Auch damals ging es vor allem darum, die Justizbehörden digitaler zu machen und zusätzliches Personal einzustellen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer