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Bundestag ebnet Weg für steuerfreie Prämie an Beschäftigte 24.04.2026, 14:09 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Bundestag ebnet den Weg für steuerfreie Entlastungsprämien von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können. Das Parlament beschloss mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesrat muss noch zustimmen, geplant ist das am 8. Mai.

Konkret soll es steuerfrei sein, wenn Arbeitgeber Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine "Entlastungsprämie" von bis zu 1.000 Euro zahlen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.

"Es ist ein Angebot"

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte mit Blick auf die Steuerfreiheit: "Es ist ein Angebot, das wir Arbeitgebern machen." Es sei keine Pflicht für Firmen, eine Prämie zu zahlen. Im Vorfeld hätten viele Arbeitgeber gesagt, dass ein ähnliches Modell für eine Prämie nach dem Ukraine-Krieg gut funktioniert habe. Auch der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler sagte im Bundestag, der Staat könne kein Unternehmen verpflichten, diese Leistung zu erbringen.

Fraglich ist, ob viele die Prämie bekommen. Wirtschaftsverbände reagierten mit Protest: Aufgrund der schwachen Konjunktur könnten sich viele Firmen dies nicht leisten. Aus Sicht des DGB kann die Prämie Tarifverhandlungen gut flankieren - aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werde. Gewerkschaften warnen zugleich davor, dass Einmalzahlungen wie die Prämie als Ersatz für echte Entgelterhöhungen genutzt werden.

Steuerfreiheit kostet Staat bis zu 2,8 Milliarden

Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer erhöht werden. Einzelheiten dazu gibt es allerdings noch nicht.

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