Ein Split, ein Basisprospekt über 50 Mio. CAD:
Dieser Micro-Cap legt die Leitungen für US-Kapital
Anzeige
ROUNDUP/'Cum-Cum'-Deals

Aufsicht prüft Abschluss der Dekabank 08.06.2026, 11:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Frühere "Cum-Cum"-Aktiengeschäfte haben dem Sparkassen-Wertpapieranbieter Dekabank eine Untersuchung der deutschen Finanzaufsicht eingebrockt. Die Bafin prüft in dem Zusammenhang den Konzernabschluss der Dekabank für 2024.

Man habe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Dekabank Deutsche Girozentrale gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, teilte die Bafin mit. Dabei geht es um sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte, die mit illegalen "Cum-Ex"-Geschäften artverwandt sind.

"Die Bank hat im Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die in Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018 stehen und deren Anrechnung durch die Finanzverwaltung versagt wurde", so die Bafin.

Dubiose Aktiendeals auch bei Sparkassen

"Cum-Cum"-Geschäfte gelten als großer Bruder der "Cum-Ex"-Aktiendeals. Während es bei "Cum-Ex" um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei "Cum-Cum"-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.

Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro - weit höher als bei "Cum-Ex"-Deals. Ziel war dabei, das deutsche Steuerrecht zu umgehen: Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich - anders als ausländische Anleger - die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten. Das Geld teilten die Beteiligten auf. Die Geschäfte waren auch bei Sparkassen verbreitet.

Die Bafin prüft nicht die steuerliche Wirksamkeit der Aktiengeschäfte an sich, wie es hieß, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen.

Die Bank dürfe Erstattungsansprüche in der Bilanz nach IFRS-Standard nur aktivieren, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren.

Die Bafin habe "konkrete Anhaltspunkte" dafür, dass die Dekabank fälschlicherweise davon ausging, dass eine Anerkennung der Steuererstattung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei.

Bank bestätigt Prüfung

Die Dekabank hat inzwischen die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus umstrittenen "Cum-Cum"-Aktiengeschäften stammen. Sie bestätigte die eingeleitete Prüfung der Bafin. "Die Dekabank ist davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird."

Milliarden-Rückforderungen

"Cum-Cum"-Deals waren weit verbreitet unter Banken - nicht nur bei Sparkassen. Nach einer früheren Bafin-Umfrage haben 54 Banken eingeräumt, an solchen Deals beteiligt gewesen zu sein. Die Aufsicht schätzte die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften auf gut 4,6 Milliarden Euro. Der Verein Finanzwende kritisiert, dass "Cum-Cum"-Deals bisher kaum juristisch aufgearbeitet seien. Dabei habe der Bundesfinanzhof schon 2015 entschieden, dass "Cum-Cum"-Geschäfte in ihrer typischen Ausprägung illegal seien.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer