ROUNDUP

Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei wird deutlich größer 10.08.2026, 15:00 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei deutlich größer werden als bisher geplant. Bundesinnenministerin Alexander Dobrindt (CSU) werde eine Weisung an die Bundespolizei geben, wonach die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen soll, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Statt vier Standorten seien nunmehr acht Standorte geplant, "um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein". Zuerst hatte "Bild" über die geplante Erweiterung berichtet.

Profis am Werk

Am späten Dienstagabend vergangener Woche war auf dem Flughafen Leipzig/Halle in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert - möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Zu Fortschritten bei den Ermittlungen und möglichen Verbindungen zu früheren Operationen mit Bezügen zu Russland äußerte sich die Bundesregierung nicht. Überzeugt ist man in Sicherheitskreisen aber schon jetzt, dass die Drohne von einem Profi mit technischem Sachverstand umgebaut wurde.

Explosion in Leipzig vor zwei Jahren

Im Juli 2024 entzündet sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.

Neue Einheit der Bundespolizei existiert erst seit Dezember

Als Reaktion auf die gestiegene Bedrohung - vor allem durch Russland - hat Dobrindt im Dezember 2025 eine neue Einheit in Dienst gestellt, die unbemannte Luftfahrzeuge aufspüren, abfangen und gegebenenfalls auch abschießen soll. Die Kräfte sind an Flughäfen, in der Bundeshauptstadt und bundesweit in der Nähe sicherheitsrelevanter Objekte stationiert, um möglichst rasch am Einsatzort sein zu können.

Ursprünglich bis zu 130 Spezialkräfte geplant

Die neue Einheit werde in der Anfangsphase aus rund 60 Bundespolizisten bestehen und solle rasch auf 130 Spezialkräfte anwachsen, hieß es im Dezember. Sie werde unter anderem KI-gestützte Störsysteme und automatische Abfangdrohnen einsetzen. Außerdem solle die neue Einheit in Amtshilfe die Landespolizeien unterstützen, wenn dies nötig ist, und entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Bundesregierung sieht rechtlich keinen Handlungsbedarf

Mehrere Politiker hatten zuletzt Gesetzesänderungen für eine effektivere Abwehr der Bedrohung durch Drohnen ins Spiel gebracht. Die Bundesregierung verweist ihrerseits auf bereits umgesetzte Änderungen, etwa im Luftsicherheitsgesetz. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte, bei der Drohnenabwehr sehe sich die Bundesregierung, was die rechtliche Lage angehe, gut aufgestellt.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich angesichts der Bedrohungslage durch Drohnen dafür ausgesprochen, dass Bundeswehreinsätze auch im Inneren ermöglicht werden sollten. "Weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt. Und deswegen, glaube ich, müssen wir auch über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen, und ich hoffe auch, dass wir da zu Ergebnissen kommen", sagte Günther dem Deutschlandfunk.

Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Im Nachrichtensender Welt TV sagte der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner: "Sich jetzt über Grundgesetzänderungen zu unterhalten, macht relativ wenig Sinn. Wir haben übrigens gar keine grundgesetzändernde Mehrheit im Augenblick im Bundestag und im Bundesrat." Ob es in der Sache vernünftig wäre, darüber könne man streiten.

Ziel des neuen Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern, das Anfang des Jahres die Arbeit aufgenommen hat, ist unter anderem der Austausch von Expertise und ein abgestimmtes Handeln in der Abwehr von Drohnen.

Günther: Wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein

Man merke bei den Drohnen, dass Profis am Werk sind, sagt Günther. "Und so professionell, wie das gemacht ist, kann man sich kaum vorstellen, dass da nicht auch eine staatliche Infrastruktur dahintersteckt." Deshalb sei es wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein. "Und das geht nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer