Anzeige
++++++ Gold-Update: 307 Meter Gold: Dieser Treffer könnte diese Goldaktie jetzt neu bewerten ++++++
ROUNDUP/EU-Einigung

Irans Revolutionsgarden kommen auf Terrorliste 29.01.2026, 16:30 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach der Tötung Tausender regierungskritischer Demonstranten im Iran stufen die EU-Staaten die Revolutionsgarden des Landes als Terrororganisation ein. Das teilte EU-Chefdiplomatin Kaja Kallas nach Beratungen der Außenminister in Brüssel mit. "Unterdrückung darf nicht unbeantwortet bleiben", sagte sie. Jedes Regime, das Tausende seiner eigenen Menschen töte, arbeite an seinem eigenen Untergang.

Der deutsche Außenminister Johann Wadephul sagte: "Die iranischen Revolutionsgarden und ihre Hilfstruppen sind die Häscher des iranischen Regimes. Sie sind es, die mit unermesslicher Brutalität gegen die eigene Bevölkerung vorgehen, die ihre eigenen Menschen regelrecht hingerichtet haben, weil sie es wagten, ihre Stimme auf der Straße zu erheben."

Zudem verantworteten die Revolutionsgarden auch die destabilisierende Rolle, die der Iran in der Region spiele, und steckten hinter Anschlagsversuchen in Deutschland und in Europa. "Kurzum: Sie haben Blut an ihren Händen", sagte der CDU-Politiker.

Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe gilt als ein bedeutendes Symbol, auch wenn sie wegen bereits bestehender Sanktionen voraussichtlich kaum praktische Bedeutung haben wird. Grund ist, dass die Elitestreitkräfte als tragende Säule der islamischen Republik gelten und direkt dem obersten Führer Ajatollah Ali Chamenei unterstellt sind. Bei der brutalen Niederschlagung von Protesten spielen sie eine Schlüsselrolle, weil sie auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.

Minister sprechen von bis zu 30.000 Toten

Bei den jüngsten schweren Unruhen im Iran wurden nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen Tausende Menschen getötet. Mehrere Außenminister von EU-Staaten sprachen am Donnerstag sogar von möglicherweise bis zu 30.000 Opfern. Zudem soll es Zehntausende Festnahmen gegeben haben. Um eine Verbreitung von Informationen über Demonstrationen und Opfer zu verhindern, hat die iranische Führung bereits vor mehreren Wochen weitreichende Telefon- und Internetsperren veranlasst.

Wadephul sagte, die Listung der Garden sei wegen der Ereignisse im Iran dringend notwendig und nannte die politische Führung ein "Unrechtsregime". Die Art und Weise, wie Menschen niedergeknüppelt, gequält, in Gefängnisse geworfen und auch erschossen oder gehängt worden seien, sei derart dramatisch, dass es eine klare Reaktion der Europäischen Union als Wertegemeinschaft geben müsse, so der CDU-Politiker.

Der Entscheidung zu den Revolutionsgarden war ein formeller Beschluss zu Sanktionen gegen 31 andere Akteure aus dem Iran vorausgegangen. Ihnen wird ebenfalls eine Mitverantwortung für die brutale Niederschlagung der Proteste sowie die fortgesetzte Unterstützung des Irans für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vorgeworfen.

Sanktionen auch gegen den Innenminister

Zu den Betroffenen zählen Innenminister Eskandar Momeni, Generalstaatsanwalt Mohammad Movahedi-Azad und der Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit, Seyed Majid Feiz Jafari.

Über die Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation wurde in der EU seit Jahren diskutiert - intensiv unter anderem nach dem iranischen Großangriff auf Israel im April 2024. Bis zu diesem Donnerstag konnte allerdings der dafür erforderliche Konsens nicht hergestellt werden. Zuletzt blockierte insbesondere Frankreich und begründete seine Ablehnung unter anderem damit, dass die Revolutionsgarden schon heute mit EU-Sanktionen belegt sind.

Letztere verbieten schon seit mehr als zehn Jahren, dass der Organisation und Mitgliedern Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zudem sehen sie vor, dass in der EU vorhandene Gelder und sonstige Vermögenswerte der Revolutionsgarden eingefroren werden müssen. Diese Strafmaßnahmen waren vor allem erlassen worden, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch den Iran zu verhindern.

Sorge um französische Staatsbürger

Frankreichs Zurückhaltung wurde zudem auch im Zusammenhang mit zwei noch in Teheran festsitzenden Franzosen gesehen. Das Lehrerpaar Cécile Kohler und Jacques Paris war 2022 im Iran festgenommen und im Oktober wegen Spionage zu 17 und 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden kamen inzwischen zwar aus der Haft frei, warten in der französischen Botschaft in Teheran aber auf das grüne Licht zur Ausreise. Diese soll möglicherweise im Rahmen eines Gefangenenaustausches mit einer in Paris wegen Terrorverherrlichung vor Gericht stehenden Iranerin geschehen.

Der deutsche Außenminister Wadephul wollte sich am Donnerstag aus Sicherheitsgründen nicht zur Zahl der Deutschen äußern, die möglicherweise im Iran Ziel von Vergeltungsmaßnahmen werden könnten. "Selbstverständlich sind wir ständig in Sorge um alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger", sagte er. Zugleich gelte aber, dass die Bundesregierung und Europa niemals erpressbar sein dürften.

Düsseldorfer Urteil könnte Grundlage sein

Als Grundlage für die Listung der Revolutionsgarden könnte nach einer Analyse des juristischen Dienstes des Rates der EU ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 dienen. In dem Richterspruch war der Auftrag einer staatlichen iranischen Stelle für einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum festgestellt worden. Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (Aktenzeichen III-6 StS 1/23).

Vor der Analyse des Urteils durch den juristischen Dienst war von EU-Stellen immer betont worden, eine Terror-Listung der Elitestreitkräfte sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde brauche. Vorbehalte hatte es damals auch gegeben, weil befürchtet wurde, dass sich eine solche Entscheidung negativ auf die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm auswirken könnte.

Rubio schätzt iranische Führung so schwach ein wie nie zuvor

Rätselraten herrschte bei dem Außenministertreffen über die Pläne von US-Präsident Donald Trump, der zuletzt auch Militärschläge gegen die politische Führung des Irans nicht ausgeschlossen hatte. Wadephul sagte, er hoffe, dass Streitigkeiten um das iranische Raketenprogramm und eine mögliche nuklearen Bewaffnung des Landes diplomatisch gelöst werden können. "Denn niemand braucht einen neuen, weiteren Konflikt", fügte er hinzu.

US-Außenminister Marco Rubio äußerte sich bei einer Senatsanhörung in Washington unterdessen skeptisch, dass die iranische Führung überhaupt noch handlungsfähig ist. Er beschrieb sie also so schwach wie nie zuvor und attestierte ihr, nicht mehr in der Lage zu sein, den Wirtschaftskollaps und die weit verbreiteten Missstände im Land zu adressieren. Aus seiner Sicht werden die Proteste deshalb wieder aufflammen. Die iranische Führung argumentiert hingegen, allein die internationalen Sanktionen seien schuld an der Wirtschaftskrise./aha/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer