Das Geld flieht:
Das ist kein Gold-Boom, das ist ein Systembruch – und er hat gerade erst begonnen
Anzeige

ROUNDUP/EU-Kommission: Neues Kriseninstrument soll Versorgung sicherstellen 19.09.2022, 14:54 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Zum Schutz des gemeinsamen Binnenmarkts will die Europäische Kommission Unternehmen und EU-Staaten in Krisenfällen wie der Corona-Pandemie weniger Spielraum für Alleingänge lassen. Konkret sollen etwa Staaten Maßnahmen verboten werden können, die die Reisefreiheit einschränken, oder Firmen im Extremfall verbindliche Vorgaben gemacht werden können - etwa bestimmte Aufträge bevorzugt zu behandeln, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte.

"Die Covid-19-Krise hat es deutlich gemacht: Wir müssen unseren Binnenmarkt jederzeit funktionsfähig machen, auch in Krisenzeiten", teilte EU-Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager mit. Vor allem zu Beginn der Pandemie hatten etliche Länder wieder Grenzkontrollen eingeführt. Riesige Staus etwa störten zum Teil Lieferketten.

Der für Industrie zuständige Kommissar Thierry Breton betonte: "Wir müssen besser darauf vorbereitet sein, die nächste Krise zu antizipieren und darauf zu reagieren." Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen nun über die Vorschläge beraten. Bevor sie verbindlich in Kraft treten können, müssen beide Institutionen einen Kompromiss aushandeln.

Konkret soll es drei Phasen geben: Planung, Wachsamkeit und Notfall. Zwangsmaßnahmen für Firmen sollen erst möglich sein, wenn der Notfallmodus ausgerufen wurde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es bereits zu schwerwiegenden Störungen im Binnenmarkt gekommen ist. Der Notfallmodus soll zudem auf sechs Monate begrenzt sein.

In der ersten Phase sollen neben Planungen auch Übungen stattfinden. In der zweiten Phase sollen unter anderem Vorräte strategisch wichtiger Waren aufgebaut werden. Zudem ist vorgesehen, Lieferketten strenger zu überwachen, um mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen.

Im Notfallmodus - der nur im Einklang mit einer Mehrheit der EU-Staaten ausgerufen werden kann - wird die Freizügigkeit im Binnenmarkt durch eine schwarze Liste verbotener Beschränkungen aufrechterhalten, wie die Kommission mitteilte. In diesem Fall kann die Kommission Informationen von Firmen verlangen, die im Zweifel auch verbindlich erteilt werden müssen.

Zudem kann sie Unternehmen dazu auffordern, bestimmte Aufträge für krisenrelevante Güter vorrangig zu behandeln. Wenn ein Unternehmen keine schwerwiegenden Gründe hat, warum dies nicht möglich ist, oder Dinge verspricht, die es später nicht einhält, könnten auch Strafzahlungen fällig werden, so Vestager.

All diese Schritte sollen von einer Beratungsgruppe begleitet werden. Diese setzt sich den Angaben zufolge aus der Kommission sowie je einem Vertreter oder einer Vertreterin der EU-Staaten zusammen.

Auf welche Produkte sich das Instrument genau bezieht, wird offen gelassen. Zu Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung, bei denen in Phase zwei das Anlegen von Vorräten angeordnet werden kann, heißt es etwa im Gesetzentwurf: Dies seien solche, die nicht ersetzt werden können und die für das Funktionieren des Binnenmarktes in strategisch wichtigen Bereichen unverzichtbar seien. Krisenrelevante Güter seien solche, die unverzichtbar seien, um auf die Krise zu reagieren oder deren Auswirkungen zu bewältigen.

Das neue Instrument soll nicht auf Produkte angewendet werden, für die es bereits EU-Regulierungen gibt. Dies kann bei medizinischen Waren der Fall sein - zudem wird gerade beispielsweise über Vorgaben zur Mikrochip-Produktion verhandelt.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht Licht und Schatten in den Vorschlägen: Die Schaffung eines Notfallinstruments sei richtig, so DIHK-Präsident Peter Adrian. Mögliche Produktionsvorgaben sind für ihn aber ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit./mjm/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

19:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

18:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

18:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer