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Gericht lehnt Einstellung des Nord-Stream-Prozesses ab 27.10.2026, 16:25 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Trotz der möglichen Geheimhaltungspflicht des Angeklagten ist der Hamburger Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines nicht eingestellt worden. Einen entsprechenden Antrag der Verteidigung hat das Hanseatische Oberlandesgericht am zweiten Prozesstag abgelehnt. "Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Aussagefreiheit in Deutschland sei durch das Dienstrecht eines fremden Staates nicht beschränkt.

Die Verteidigung hatte direkt am ersten Prozesstag vor zwei Wochen die Einstellung beantragt, unter anderem weil der Angeklagte in seiner einstigen Funktion als Offizier einer Geheimhaltungspflicht unterliege und sich deshalb weder mit seinen Verteidigern besprechen noch vor Gericht aussagen dürfe. Ihm würden sonst hohe Strafen in der Ukraine drohen.

Erklärungen von zwei ukrainischen Kommandanten verlesen

Zu Beginn des zweiten Prozesstages - und vor der Ablehnung des Antrages auf Einstellung des Verfahrens - hatte die Vorsitzende Richterin noch zwei Erklärungen von Kommandanten des früheren Offiziers verlesen. Darin betonten die Befehlshaber, dass der Angeklagte in seiner Dienstzeit erworbenes Wissen zu Einsätzen, Personal, Finanzen und ähnlichem nicht weitergeben darf. Von dieser Pflicht hätten sie ihn auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst nicht entbunden.

Es komme jedoch nicht auf die Geheimhaltungspflicht des Angeklagten an, sagte die Vorsitzende Richterin dazu später in ihrer Begründung. Zumal die Erklärungen nicht vom Verteidigungsministerium stammten und die Schreibenden auch selbst an der Tat beteiligt sein könnten. Zudem habe es wohl auch keinen Antrag des Angeklagten auf eine Entbindung dieser Geheimhaltungspflicht gegeben.

Dieses Dilemma könne nur der 50 Jahre alte Angeklagte selbst durch eine Entscheidung auflösen, sagte die Vorsitzende Richterin weiter. Mit Angaben zu den Vorwürfen sei auch nicht zwingend die Weitergabe von geheimen Daten verbunden.

Sprengstoff-Anschläge am 26. September 2022

Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee in der Nähe der dänischen Insel Bornholm in fast 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden dabei massiv beschädigt.

Die Anschläge gehören zu den wohl spektakulärsten Sabotageakten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sie hatten wenige Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine weltweit für Schlagzeilen gesorgt.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem Angeklagten vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Er soll die Explosionen gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.

Angeklagter im Urlaub in Italien festgenommen

Die Anklage lautet unter anderem auf Kriegsverbrechen wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff auf zivile Objekte. Außerdem wird der 50-Jährige beschuldigt, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.

Der Angeklagte war Ende August 2025 im Urlaub an der italienischen Adriaküste gefasst und drei Monate später nach Deutschland überstellt worden. Seit dem 28. November 2025 sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft.

Mindestens sechs Sprengsätze, vier Lecks

Insgesamt gab es vier Lecks an drei der vier Leitungen. Zum Angriffszeitpunkt floss allerdings kein Gas durch die Leitungen. Den Gasfluss nach Deutschland über Nord Stream 1 hatte Russland schon gut drei Wochen vor dem Anschlag abgedreht - angeblich wegen technischer Probleme.

Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten gar nicht erst in Betrieb gegangen. Mit komprimiertem Erdgas gefüllt waren die Leitungen allerdings.

Die etwa 1.200 Kilometer langen Nord-Stream-Pipelines verlaufen in der Ostsee parallel zueinander vom russischen Wyborg ins deutsche Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern.

Möglicher Schadenersatz wird wohl nicht mitverhandelt

Im weiteren Verlauf des Prozesses ging es zudem um einen Antrag der Nord Stream AG mit Blick darauf, mögliche Ansprüche auf Schadenersatz direkt in diesem Prozess mit geltend machen zu können. Zu diesem sogenannten Adhäsionsantrag gab die Vorsitzende Richterin den Hinweis, dass das Gericht erwägt, zu diesem Antrag keine Entscheidung zu treffen.

Die Begründung: Der Antrag selbst dürfte bereits unzulässig sein, sagte die Richterin. Außerdem deute sich an, dass das Verfahren aufgrund der zahlreichen internationalen Beziehungen, der Frage der Zuständigkeiten und der verschiedenen Rechtsprechungen in den Ländern stark verzögert werden könnte.

Zudem bestehe die Gefahr, dass der Angeklagte - falls er aussagt - mit Blick auf drohende Schadensersatzforderungen anders aussagt, um sich vor den hohen Zahlungen zu schützen. Die Nord Stream AG hat jetzt die Gelegenheit, auf den Hinweis zu reagieren.

Der Angeklagte zeigte sich zu Beginn der Verhandlung erneut gut gelaunt: Er lachte mit seinen Verteidigern und schaute ohne Scheu und mit wachem Blick auch in die Kameras der Fotografen. Das Interesse an dem Prozess war indes - zumindest im Vergleich zum ersten Prozesstag - deutlich abgeflaut. Im Zuschauerraum gab es noch einige leere Plätze.

Zahlen und Berechnungen rund um die Sprengungen

Unmittelbar nach der Ablehnung des Antrages auf Einstellung des Verfahrens hatte ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes (BKA) das Wort. Der Experte für Wirkungsbeurteilung gab Einschätzungen zur möglichen Art der Sprengladungen und der Auswirkungen der Explosionen unter Wasser ab.

Dafür hatte er unter anderem Fotos, Videos und Sonaraufnahmen ausgewertet und anhand von Tabellen zur Sprengkraft den möglichen, rein physischen Ablauf im September 2022 berechnet. Die Foto- und Video-Aufnahmen waren etwa ein Monat nach der Explosion am Meeresboden in der Ostsee gemacht worden.

Anschlagsorte 77 Kilometer voneinander entfernt

Die beiden Anschlagsorte, die sich auf dem Gebiet der dänischen und der schwedischen Außenwirtschaftszone befinden, liegen etwa 77 Kilometer voneinander entfernt. Die Sprengladungen detonierten im Abstand von 17 Stunden, zunächst im südlichen Bereich der Rohre, danach im nördlichen.

Die Rekonstruktion der Ereignisse habe ergeben, dass vermutlich sechs Sprengladungen direkt an die Rohre angebracht wurden, wie der Physiker erklärte, der seit 25 Jahren für das BKA im Bereich des Sprengstoffsektors arbeitet.

Die Explosionen und die anschließende Verschiebung der etwa zwölf Meter langen Rohrteile durch den hohen Gasdruck hatten die Nord-Stream-Leitungen am nördlichen Anschlagsort auf einer Länge von 250 bis 300 Metern zerstört.

Der Experte ging davon aus, dass für die Explosionen etwa 14 bis 25 Kilogramm Sprengstoff nötig gewesen seien. Erkenntnisse über die Art der Zünder hatte der Sprengstoff-Fachmann nicht. Weil die Leitungen mit komprimiertem Erdgas gefüllt waren, strömte mehrere Tage lang Gas aus den Rohren.

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