Anzeige
++++++ Was, wenn die alten Minen erst der Anfang waren?: Rio Grandes hochgradige Gold-Silber-Spur wird immer größer ++++++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP/IAB

Kürzerer Arbeitslosengeld-Bezug würde Problem nicht lösen 15.09.2026, 15:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Eine Kürzung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld - etwa für ältere Arbeitslose - würde nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) keine durchschlagende Verbesserung für die Finanzsituation der Bundesagentur für Arbeit bringen. "Eine Begrenzung der maximalen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes birgt ein gewisses Einsparpotenzial und könnte die Anreize stärken, schneller Beschäftigung zu finden", sagte IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. "Aber das würde in der aktuellen wirtschaftlichen Situation bei weitem nicht ausreichen, um das finanzielle Defizit in der Arbeitslosenversicherung auszugleichen."

Altersstaffel bei Bezugsdauer

Derzeit ist die Bezugsdauer entsprechend dem Alter von Arbeitslosen gestaffelt. Wer jünger ist als 50 Jahre kann Arbeitslosengeld nur für zwölf Monate beziehen, ehe er in die Grundsicherung wechselt. Mit zunehmenden Alter steigt die Dauer bis auf maximal 24 Monate für Menschen, die mindestens 58 Jahre alt sind.

Nach einer Modellrechnung des IAB für den Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 wäre bei einer generellen Verkürzung der Bezugsdauer auf maximal 12 Monate für alle Altersgruppen ein Betrag von 2,4 Milliarden Euro eingespart worden. Bei einer Verkürzung auf 15 Monate wären 1,4 Milliarden gespart worden, bei einer Verkürzung auf 18 Monate nur 0,7 Milliarden Euro.

Bundesagentur für Arbeit in Geldnot

Die Bundesagentur für Arbeit, die ihre milliardenschweren Rücklagen in der Corona-Krise vor allem für Kurzarbeitergeld mehr als aufgebracht hatte, rechnet aber allein für 2026 mit einem Defizit von zehn Milliarden Euro.

Eine Begrenzung der Bezugsdauer fordern politisch vor allem die AfD und der wirtschaftsnahe Flügel der Union. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist für eine Höchstgrenze von zwölf Monaten. SPD, Grüne und Linke sind ebenso wie die Gewerkschaften gegen solche Einschnitte.

"Die beste soziale Absicherung bleibt ein Arbeitsplatz", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. "Kürzere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld können Menschen schneller zurück in Beschäftigung bringen und zugleich die Arbeitslosenversicherung entlasten." Ältere Arbeitnehmer würden auf dem Arbeitsmarkt dank ihrer Erfahrung gebraucht, ihnen müsse im Falle von Arbeitslosigkeit der Weg zurück in die Beschäftigung geebnet werden.

Das IAB gibt zudem zu Bedenken, dass Menschen, die kürzer Arbeitslosengeld bekommen, aber keinen neuen Job finden, dann in die Grundsicherung wechseln. Dies wiederum würde dort neue Kosten verursachen - und auch die Rentenkassen belasten, weil aus der Grundsicherung keine Rentenbeiträge mehr bezahlt werden. Auch der private Konsum würde insgesamt geschwächt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer