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ROUNDUP/Kartellamt

Keine generellen Bedenken gegen 50+1-Regel 12.08.2026, 10:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

Kartellamt: Mitbestimmung von Fans wichtig

Voraussetzung für die 50+1-Regel sei, dass sie konsequent und ohne Unterschiede angewendet werde, hieß es in einer Mitteilung weiter. Die Bundesliga müsse für Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft sorgen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Dies kann als Hinweis an RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein für weitere Mitglieder zu öffnen. "Liga und Clubs stehen im ständigen und guten Austausch, wir sehen dem Fortgang unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen", teilten die Sachsen mit.

Die Ausnahmen VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen

Bereits 2023 hatten sich die damalige DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Man sehe aber weiterhin "bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf", sagte Mundt.

Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Im Juni 2025 hatte das Kartellamt bereits Nachbesserungen gefordert: "Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben", hieß es damals.

Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Die Regel fand 1999 bei Leverkusen Anwendung.

Volkswagen erhielt 2001 eine Ausnahme für den VfL Wolfsburg. 2015 gab es diese dann auch bei der TSG 1899 Hoffenheim, wo Mäzen Dietmar Hopp die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm - bis der Club Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurückkehrte.

Der Fall Hannover 96

Zudem solle sichergestellt werden, "dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden", sagte Kartellamtspräsident Mundt weiter. So habe die Deutsche Fußball Liga bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 im Falle von Hannover 96 nicht konsequent umgesetzt.

Die Deutsche Fußball Liga hatte sich als Dachorganisation der 36 Proficlubs zur neuen Saison in Bundesliga umbenannt./lü/DP/jha

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