ROUNDUP/Kosten für Bürgergeldbezieher

Krankenkassen verklagen Bund 01.12.2025, 14:59 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger verklagen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Bund. Der Staat habe die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen, lasse sie aber auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, kritisierte der GKV-Spitzenverband in Berlin. "Das sind derzeit rund 10 Mrd. Euro Jahr für Jahr."

Daher habe der GKV-Spitzenverband im Interesse der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Weitere Klagen würden in den kommenden Tagen folgen. Über den Schritt hatte zuvor die "Rheinische Post" berichtet.

Immer wieder habe man die Politik auf die "rechtswidrige Unterfinanzierung" bei den Beiträgen für Bürgergeldbezieher hingewiesen, kritisierte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband. Immer wieder sei viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. "Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!"

Bürgergeldempfänger sind nach geltendem Recht prinzipiell gesetzlich krankenversichert. Derzeit erhalten die gesetzlichen Kassen für jeden Bezieher eine Pauschale von 133,17 Euro im Monat. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass dieser Betrag aber "nicht annähernd" die Ausgaben decke.

Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen für Versicherte

Das Verhalten des Staates sei unfair gegenüber den gesetzlich Versicherten, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. "Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto."

Mehrere Krankenkassen wie die DAK und die IKK Brandenburg und Berlin wollen sich der Klage anschließen. Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, kritisiert die Bundesregierung ebenfalls. "Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026".

Storm sagte der "Bild", hätte die gesetzliche Krankenversicherung die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich insgesamt zehn Milliarden Euro erhalten, könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben. "Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkte."/als/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

20:13 Uhr • Artikel • dpa-AFX

20:01 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:49 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:46 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:22 Uhr • Artikel • dpa-AFX

19:11 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer