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Bundestags-Beschluss zum Heizgesetz könnte verschoben werden 06.07.2026, 16:17 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das geplante neue Heizgesetz könnte wegen einer Klage der Linke-Fraktion erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Entscheidung darüber solle in den kommenden Tagen fallen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einigten sich auf einen Änderungsantrag des Gesetzentwurfs. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sollte eigentlich noch in dieser Woche beschlossen werden. Danach ist bis Anfang September die parlamentarische Sommerpause.

Die Linke-Fraktion im Bundestag hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Die Linke-Abgeordnete Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, sagte am Freitag, damit solle verhindert werden, dass das neue Gesetz durchgepeitscht werde - ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien. Die Linke sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht könnte in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden.

Umstrittene Reform

Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.

Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft "Heizungsgesetz" genannt, soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen. Viele Umweltverbände sowie Linke und Grüne befürchten deswegen Rückschritte beim Klimaschutz.

Genaue Grüngasquote offen

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Wie die Vorgaben konkret aussehen, ist aber offen. Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt es, in einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz werde eine "Grüngas-/Grünheizölquote" eingeführt. Dieses Gesetz werde die "Inverkehrbringer" von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Grüne: Reform heizt Klimakrise an

Scharfe Kritik kam von den Grünen. Der Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen." Beim Gesetz ignoriere die Koalition alle Warnungen. "Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen." Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. "Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe." Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi sagte: "Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was." Dabei hätten Experten bei der Anhörung klargemacht, dass das Gesetz schlecht sei und verfassungsrechtlich hochproblematisch.

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