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Noch Änderungen am Gesundheits-Sparpaket 28.04.2026, 14:41 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Im Ringen um Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen und stabile Beiträge kommen noch Änderungen am geplanten Sparpaket in Sicht. Das Kabinett soll Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an diesem Mittwoch auf den Weg bringen. In letzten Abstimmungen zeichnete sich dabei ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro ab, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Das ist weiterhin mehr als das erwartete Defizit bei den Kassen von 15,3 Milliarden Euro. Zunächst hatte Warken noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.

Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. Zuletzt gab es in der Koalition noch Diskussionen über Änderungen, unter anderem auch eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern.

Ausgaben nicht höher als Einnahmen

In einem neuen Entwurf des Gesundheitsministeriums von Dienstag heißt es: "Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht und gleichzeitig die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren stärkt".

Vorgesehen sind demnach auch Änderungen an bisherigen Plänen - etwa bei der Beschränkung der kostenlosen Mitversicherung. Kassenmitglieder mit jetzt beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wie es in dem der dpa vorliegenden Entwurf heißt. Zunächst waren 3,5 Prozent geplant worden. Gratis mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.

Einstieg in stärkere Steuerfinanzierung

Vorgesehen ist laut Entwurf nun auch ein "Einstieg in die kostendeckende Finanzierung" der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern. Dafür sollen demnach im nächsten Jahr zunächst 250 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt werden - der Betrag soll in den Folgejahren dann schrittweise aufwachsen. Zugleich soll der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen jeweils 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen.

Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich versichert sind, einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Wie eine Regierungskommission erläuterte, bringen die Kassen daher rund zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür auf, die aber aus dem Bundeshaushalt kommen sollten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dies zuletzt noch abgelehnt, sich aber auch offen für Ideen gezeigt. Bei einer Finanzierung über Steuergeld sind auch Privatversicherte daran beteiligt.

Zuckersteuer soll kommen

Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein Gesetzgebungsverfahren, mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll dann auch der Krankenversicherung entlastend zukommen.

Hintergrund sind Empfehlungen einer von Warken eingesetzten Kommission für die Reform. Das Expertengremium schlug dafür unter anderem auch die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor. Ärzte und Verbraucherschützer werben seit langem für eine Zuckersteuer als Anreiz, um zu einer gesünderen Ernährung und weniger Übergewicht und Diabetes vor allem bei Kindern zu kommen. Die Lebensmittelbranche macht Front gegen solche Forderungen.

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