ROUNDUP

Le Pen kämpft in Schicksalsprozess um politische Zukunft 13.01.2026, 07:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

PARIS (dpa-AFX) - Wenn Frankreichs führende Rechtsnationale Marine Le Pen ab dem Nachmittag in Paris vor Gericht steht, geht es um nichts Geringeres als ihre politische Zukunft. Ein Berufungsgericht rollt das Verfahren um mutmaßlich veruntreute EU-Gelder durch Le Pen und andere Mitglieder ihrer Partei neu auf. In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen. Sollte diese Strafe bestätigt werden, wäre das das Aus für Le Pens anvisierte vierte Präsidentschaftskandidatur im kommenden Jahr.

Seit Langem werden den Rechtsnationalen bei der Wahl 2027 gute Chancen zugerechnet. In Umfragen wünschen sich mehr Franzosen eine Kandidatur Le Pens oder von Parteichef Jordan Bardella als von irgendeinem potenziellen Kandidaten der anderen politischen Lager.

Darum geht es in dem Prozess

In dem Verfahren geht es konkret um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Front National, mittlerweile umbenannt in Rassemblement National, Gelder für parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten.

Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. "Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben", sagte sie im Prozess. Das Gericht sprach sie dennoch schuldig und verurteilte sie zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fußfessel und zwei weiteren Jahren auf Bewährung und verhängte eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Neben Le Pen gingen elf Angeklagte in Berufung. Auch die Partei, die zu einer Strafzahlung von mindestens einer Million Euro verurteilt worden war, ficht die Gerichtsentscheidung an.

Kritisiertes Urteil und enger Zeitplan

Das Urteil war in Frankreich wie ein Blitz eingeschlagen. Für Aufsehen sorgte vor allem, dass Le Pen verboten wurde, bei Wahlen anzutreten, und dies mit sofortiger Wirkung, also bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen.

Le Pen, die aus ihren Ambitionen, sich auch 2027 wieder um das Präsidentenamt zu bewerben, schon seit Langem keinen Hehl gemacht hatte, griff im Gegenzug die Justiz an, sprach von einem politischen Urteil, von einem unheilvollen Tag für Frankreich und die Demokratie und verglich ihre Verurteilung gar mit einer Atombombe.

Schon kurz nach der Entscheidung stellte das Berufungsgericht klar: Bis zum Sommer wird es sein Urteil in der Affäre fällen. Spätestens dann läuft der Wahlkampf für die im Frühjahr 2027 geplante Präsidentschaftswahl an. Ein Verfahren, in dem es auch um Le Pens Kandidatur geht, wäre zu dieser Zeit für das Gericht wohl undenkbar.

Bardella steht als Ersatz schon in den Startlöchern

Für Le Pen und ihre Rechtsnationalen bedeutet das ebenso, dass mit dem Urteil in zweiter Instanz alles steht oder fällt. Eine Revision ist zwar auch danach noch möglich, doch eine Entscheidung dürfte nicht mehr rechtzeitig kommen, um in den Wahlkampf einzusteigen. Wird Le Pen also auch im Berufungsverfahren das passive Wahlrecht entzogen, geht das Rassemblement National mit ihrem politischen Schützling Bardella ins Rennen.

Während Le Pen über Jahre das markante Gesicht der Rechtsnationalen war, es zweimal in die Stichwahl der Präsidentschaftswahl schaffte, und ihre Partei mit ihrem Kurs der Entteufelung bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein wählbar machte, könnte ihre politische Karriere nun bald vor einem vorläufigen Ende stehen. Der gerade einmal 30 Jahre alte Bardella hat Le Pen in den Umfragen mittlerweile sogar überholt - selbst unter den eigenen Anhängern. Le Pens Versuch, aus ihrer Verurteilung Profit zu schlagen, scheiterte. Die Opferrolle hat ihr nichts genützt, analysiert die Zeitung "Le Monde".

Zurückhaltung vor Prozessstart

Mit welcher Strategie Le Pen in den für sie so folgenschweren Kampf mit der Justiz gehen will, ist unklar. Vor Prozessbeginn blieb es auffallend ruhig um die 57-Jährige. Französische Medien berichteten, dass selbst unter ihren Vertrauten nur wenige ihre Verteidigungsstrategie kennen würden. "Marine will das, was sie zu sagen hat, für das Gericht aufheben", zitierte France Télévisions eine Person aus Le Pens Umfeld.

Wann genau das Urteil in dem bis zum 12. Februar angesetzten Prozess fallen wird, ist noch unklar. Fest steht aber schon jetzt: Von ihm hängt es ab, ob Marine Le Pen bald zum vierten Mal Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen wird./rbo/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer