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Mogelpackung Milka? Verfahren um neue Schokoladentafel 22.04.2026, 15:28 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Gleiche Verpackung, weniger Inhalt: Nach einer ersten Einschätzung eines Gerichts könnten Kunden beim Kauf der neuen Milka-Tafeln getäuscht werden. "Das ist eine relative Mogelpackung", sagte der Vorsitzende Richter zu Verhandlungsbeginn am Landgericht Bremen. Viele Milka-Tafeln wiegen inzwischen nur noch 90 statt 100 Gramm, an der Verpackung hat sich jedoch kaum was geändert.

Warum die Verbraucherzentrale klagt

Mit seiner ersten Einschätzung folgt das Gericht der Argumentation der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt werden und klagt wegen unlauteren Wettbewerbs.

"Der Kunde meint, das Produkt zu kennen. Er geht zum Regal und greift zu seiner geliebten Milka-Schokolade", sagte der Anwalt der Verbraucherzentrale vor Gericht. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf.

Hersteller wehrt sich vor Gericht

Der Hersteller Mondelez sieht das anders und weist die Klage zurück. Der Verbraucher könne das Gewicht der Schokolade auf der Vorder- und Rückseite der Verpackung nachlesen, sagte der Anwalt des Unternehmens. "Er kann es wahrnehmen oder nicht."

Schon in der Vergangenheit variierte die Menge je nach Sorte zwischen 81 und 100 Gramm pro Tafel, wie der Jurist weiter ausführte. Nun sei der Grundpreis für alle Sorten gleich, auch das könnten Kundinnen und Kunden im direkten Vergleich erkennen.

Gericht: Viele bemerken keinen Unterschied

Laut Gericht hatten sich viele Menschen an die Verbraucherzentrale gewandt und sich über die neue Milka-Tafel beschwert. Ihnen fehlten demnach klare Hinweise, dass die Schokolade jetzt dünner ist. "Ich habe in meinem Leben auch schon die eine oder andere Milka-Tafel gegessen", sagte der Vorsitzende Richter. Form, Größe und die lilafarbene Verpackung seien charakteristisch. "Jedenfalls war jahrelange, wenn nicht Jahrzehnte, die Verpackung so im Verbrauch."

Deutlicher Hinweis nötig

Daran hat sich mit der neuen Füllmenge laut Gericht kaum was geändert. "Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied", meint der Vorsitzende Richter. Der Hersteller gebe das Gewicht zwar ordnungsgemäß an. Doch er informiere nicht, dass sich die Menge im Vergleich zu früher reduziert hat. Außerdem werde die Angabe auf der Vorderseite oft im Regal verdeckt. "Der Hinweis muss deutlich, verständlich und wahrnehmbar sein."

Nach Überzeugung des Gerichts werden die meisten Menschen beim Kauf der Schokolade weder auf die Zutaten auf der Rückseite der Verpackung achten, noch den Grundpreis vergleichen. Und selbst wenn: Der Kunde könne damit nur etwas anfangen, wenn er zum Vergleich die früheren Angaben im Kopf habe. "Das kann man wohl von keinem Verbraucher erwarten", sagte der Vorsitzende Richter.

Wann das Gericht seine Entscheidung verkündet

Das Gericht untermauert seine Auffassung mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vor zwei Jahren. Damals bekam die Verbraucherzentrale in einem ähnlichen Streit um die Margarine "Sanella" recht.

Auch das Oberlandesgericht Wien entschied in einem Verfahren zu einer Packung Lachs, dass eine reine Mengenangabe auf der Verpackung nicht ausreichend sei, um eine Täuschung der Verbraucher auszuschließen.

Das Landgericht Bremen möchte seine Entscheidung am 13. Mai verkünden.

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