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Neuer Name - aber wie weit geht die Heizungsgesetz-Reform? 11.12.2025, 14:04 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-rote Koalition verschiebt eine grundlegende Reform des sogenannten Heizungsgesetzes - und löst damit breite Kritik aus. Branchenverbände warnten vor Verunsicherung. Erwartet wurden Eckpunkte für Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft Heizungsgesetz genannt, eigentlich bis Weihnachten. Die Koalition strebt dies nun bis Ende Januar an. Innerhalb der Bundesregierung gibt es weiter starke Differenzen.

Neuer Name

"Es wird künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Inhaltlich gibt es aber nichts Neues. In einem Papier zum Koalitionsausschuss heißt es, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werde das Heizungsgesetz abgeschafft. Das neue Gesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Aber was das konkret bedeutet, ist offen.

Bis Ende Januar sollen Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker Eckpunkte für eine Reform vorlegen. Die Novelle soll dann Ende Februar vom Kabinett beschlossen werden.

Die 65-Prozent-Frage

Die heftig umstrittene GEG-Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gibt aber umfassende Übergangsregeln.

Wie hart soll der Schnitt nun werden? Die Verhandlungen innerhalb der Koalition dürften schwierig werden. Die CDU strebt eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an - Reiche hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen.

Hubertz sowie Umweltminister Carsten Schneider (SPD) dagegen wollen an der 65-Prozent-Vorgabe festhalten. Sie warnen andernfalls vor Rückschritten beim Klimaschutz. Der Gebäudesektor hinkt gesetzlichen Vorgaben bei der Einsparung bei CO2-Emissionen hinterher. Hubertz sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein großer Brocken, aber lösbar."

Viel Kritik an Vertagung

"Entgegen all ihrer Versprechungen, Eckpunkte noch in diesem Jahr vorzulegen, verschiebt die Regierung die Entscheidung einfach ins neue Jahr und lässt die Menschen weiterhin im Unklaren", sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, warnte, abrupte Eingriffe in einen funktionierenden Rechtsrahmen oder ein kompletter Systemwechsel würden einem der wenigen derzeit im Wachstum begriffenen Wirtschaftszweige in Deutschland schaden. Mit etwa 300.000 verkauften Geräten werde die Wärmepumpe in diesem Jahr erstmals das am häufigsten verkaufte Heizungssystem sein.

"Wir brauchen zeitnah einen klaren Rahmen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung, um weitere Verunsicherung zu vermeiden", sagte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. "Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen mit jahrzehntelanger Wirkung." Ingbert Liebing, Chef des Stadtwerkeverbandes VKU, sagte, die Zeitschiene von Eckpunkten Ende Januar bis Kabinettsbeschluss Ende Februar zeige, dass es offenbar noch keine Verständigung über die Inhalte gebe.

Auch Kommunen fordern Planungssicherheit

Christine Wilcken, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, nannte es unbefriedigend, dass es weiterhin keine konkreten Ergebnisse gebe, wie es weitergehe. "Die großen Städte müssen in knapp sieben Monaten ihre kommunalen Wärmepläne vorlegen. Daher brauchen wir sehr schnell Klarheit und Planungssicherheit für die Wärmewende in den Städten."

Das Heizungsgesetz sei eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. "Der Umstieg auf klimaneutrales Heizen ist eine Riesenherausforderung. Die Städte und ihre Stadtwerke investieren dafür Riesensummen." Das Gleiche gelte für Hauseigentümer, die jetzt entscheiden, ob sie sich eine Wärmepumpe anschaffen oder ans Fernwärmenetz anschließen lassen.

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt vorerst nur für Neubaugebiete. Eine wichtige Rolle für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen - ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Künftige Förderung

Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Milliarden. Politiker von Union und SPD deuteten bereits Änderungen an. So sagte Reiche, Fördermaßnahmen sollten im Zweifel stärker zugeschnitten werden auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen./hoe/DP/nas

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