ROUNDUP/Presse

Bundesrat will UBS-Eigenmittelverordnung im April vorlegen 15.03.2026, 19:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
UBS Group 37,12 EUR -0,05 % Lang & Schwarz

Mit den strengeren Kapitalanforderungen für die schweizerische Großbank UBS CH0244767585 könnte es bald vorwärts gehen: Der Bundesrat dürfte Mitte April die Verschärfungen in der Eigenmittelverordnung beschließen, schreibt der "SonntagsBlick". Zeitgleich mit der Verordnung wolle er zudem auch die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes an das Parlament verabschieden.

In den Änderungen der Eigenmittelverordnung für die "Too-big-to-fail"-Banken hat der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsvorschlag unter anderem vorgesehen, dass die systemrelevanten schweizerischen Finanzinstitute künftig ihre Banken-Software aber auch latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die Verordnungsänderungen würden per Anfang 2027 in Kraft treten.

Unterstützung im Bundesrat

UBS hatte sich bereits im letzten Herbst heftig gegen die "unverhältnismäßigen" Vorschläge gewehrt. So stelle etwa die Banken-Software einen klaren Wert dar, hiess es von Seiten der Großbank. Ein vollständiger Abzug von latenten Steueransprüchen werde zudem in keinem anderen Land angewandt, machte UBS geltend.

Laut dem "SonntagsBlick" dürfte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aber die Mehrheit des Bundesrats für die Vorschläge hinter sich haben. So sähen die beiden SP-Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans die UBS ohnehin kritisch, aber auch ihr FDP-Kollege Ignazio Cassis und Mitte-Vertreter Martin Pfister unterstützten den Vorstoß. Auch die beiden SVP-Vertreter Albert Rösti und Guy Parmelin könnten die Pläne der Finanzministerin mittragen, heißt es.

Botschaft zum Bankgesetz

Zeitgleich mit der Verordnung wolle der Bundesrat auch eine Botschaft an das Parlament zur Änderung des Bankengesetzes verabschieden, so der "SonntagsBlick". Kernpunkt ist dabei die umstrittene vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank.

Auch die Änderung des Bankengesetzes hatte UBS in einer Vernehmlassungsantwort vehement abgelehnt. Sämtliche bundesrätlichen Verschärfungen würden zu zusätzlichen Eigenkapital von rund 26 Milliarden US-Dollar führen, was die Grossbank gegenüber der ausländischen Konkurrenz stark Benachteiligungen würde, hieß es von Seiten der UBS.

Anders als die Verordnung, die der Bundesrat im Alleingang beschließt, kann das Parlament den Gesetzesentwurf noch abändern. Im vergangenen Jahr hatte bereits eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern einen "Kompromissvorschlag" vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, die Unterlegung der Auslandstöchter mit sogenannten AT-1-Anleihen zu erlauben, war für die Großbank mit geringeren Kosten verbunden wären als "hartes" Eigenkapital.

EFD nennt 'erstes Halbjahr'

Eine Sprecherin des Eidgenössischen Finanzdepartements wollte den Medienbericht am Sonntag auf AWP-Anfrage nicht kommentieren. Der Bundesrat werde die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes "im ersten Halbjahr 2026" verabschieden, erklärte sie. Zudem werde sich der Bundesrat, ebenfalls im ersten Halbjahr, zur endgültigen Fassung und zum Inkrafttreten der Eigenmittelverordnung äußern.

Von der Großbank UBS war am Sonntag zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 2,00
Hebel: 19
mit starkem Hebel
Ask: 6,13
Hebel: 6
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW0LCP GU4C60. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer